Das „Schreiben nach Gehör“ ist seit Ende 2016 untersagt, wird aber weiterhin von grundschulen im Land praktiziert. (Symbolfoto) Foto: dpa

Vom Schuljahr 2018/19 an sollen alle Schulen im Land neue verbindliche Vorgaben für ihren Rechtschreibunterricht bekommen. „Schreiben nach Gehör“ bleibt verboten, Kritik kommt vom Grundschulverband.

Stuttgart - Nach dem zuletzt schlechteren Abschneiden deutscher Grundschüler bei Studien zur Rechtschreibkompetenz arbeitet das Kultusministerium an neuen verbindlichen Vorgaben für den Unterricht für die Klassen 1 bis 10. Richtiges Schreiben müsse von Beginn der Grundschulzeit an konsequent unterrichtet werden, ist die strikte Leitlinie von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Die Vorgeben sollen im Schuljahr 2018/2019 an alle Schulen gehen.

Es sei „unabdingbar“ dass die Grundschulen ein besonderes Augenmerk auf die korrekte Rechtschreibung legten. Lernmethoden wie das „Schreiben nach Gehör“ seien seit Ende 2016 untersagt - was aber offenbar noch nicht bei allen Grundschulen angekommen sei, sagte eine Sprecherin. Ministerin Eisenmann (CDU) hatte Grundschulen schriftlich aufgefordert das „Schreiben nach Gehör“ nicht mehr zu praktizieren.

Grundschulverband: Vorgaben „rigide“

Der baden-württembergische Grundschulverband bezeichnete das Vorgehen des Kultusministeriums in dieser Frage als „rigide“ und „inhaltlich völlig untragbar“. Es sei kein guter Unterricht, wenn man Erstklässler, die das Alphabet noch nicht beherrschten, aus Angst vor der Schulaufsicht mit „Rechtschreibdrill“ konfrontiere, sagte die Landesvorsitzende Claudia Vorst dem Blatt.

Beim „Schreiben nach Gehör“ spielt die Rechtschreibung zunächst keine Rolle. Schüler sollen so schneller und spielerisch schreiben und lesen lernen. Einzelne Grundschulen im Südwesten setzen trotz des Verbots der Kultusministerin offenbar weiter auf die umstrittene Methode, wie die „Stuttgarter Nachrichten“ berichteten.

Es habe sich gezeigt, so die Sprecherin, dass Methoden, bei denen Kinder über längere Zeit nicht auf die richtige Rechtschreibung achten müssen, gerade auch Kinder mit einer anderen Muttersprache benachteiligten. Ähnlich ergehe es Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten oder aus bildungsfernen Familien.

Die Sprecherin des Ministeriums sagte, dass besorgten Eltern vereinzelt auf Fälle aufmerksam gemacht hätten, in denen die Methode trotz Verbots weiter angewendet werde. Es handele sich um Einzelfälle. Bei Hinweisen darauf werde die Schulaufsicht eingeschaltet, sagte die Sprecherin. Denn das Schreiben der Ministerin an die Grundschulen habe „keinen empfehlenden Charakter, sondern ist ein Erlass und somit als verbindlich anzusehen“.