Nach der Einbestellung des deutschen Botschafters in Teheran wegen des Verbots des Islamischen Zentrums Hamburg hat das Auswärtige Amt seinerseits ein Gespräch mit dem iranischen Botschafter geführt
Nach der Einbestellung des deutschen Botschafters in Teheran wegen des Verbots des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) hat das Auswärtige Amt seinerseits ein Gespräch mit dem iranischen Botschafter in Berlin geführt. Dabei habe es sich jedoch „nicht um eine förmliche Einbestellung“ gehandelt, hieß es am Mittwoch aus dem Auswärtigen Amt. Zugleich wurde bestätigt, „dass unser Botschafter in Teheran heute in das iranische Außenministerium einbestellt wurde“.
Weiter hieß es, dass die deutsch-iranischen Beziehungen in den vergangenen Jahren „in fast beispielloser Art heruntergefahren“ worden seien. Es gebe „eine ganze Reihe von Themen, die unsere Beziehungen zu Iran belasten – darunter die Menschenrechtslage im Land, Irans direkte Angriffe auf Israel sowie seine destabilisierende Regionalpolitik, sein Nuklearprogramm, die Unterstützung für den russischen Krieg gegen die Ukraine und bilaterale Themen wie zum Beispiel Haftfälle“.
Es sei daher am Iran, „durch konkrete Schritte zu zeigen, dass eine Veränderung der Beziehungen zu Deutschland und Europa gewollt ist“, hieß es aus dem AA weiter.
Islamisches Zentrum verboten
Das Bundesinnenministerium hatte Mittwochfrüh mitgeteilt, dass es das IZH und dessen bundesweiten Teilorganisationen verboten habe, „da es eine extremistische Organisation des Islamismus ist, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“. Das IZH steht demnach im Verdacht, die pro-iranische libanesische Hisbollah-Miliz zu unterstützen und Verbindungen zum Iran zu unterhalten.
Als Reaktion auf das Verbot bestellte das iranische Außenministerium nach eigenen Angaben den deutschen Botschafter in Teheran ein. Es warf den deutschen Behörden eine „feindliche Aktion“ vor, die den „fundamentalen Menschenrechtsprinzipien widerspricht“. „Das, was heute in Deutschland geschehen ist, ist ein eindeutiges Beispiel für Islamfeindlichkeit“, erklärte das Ministerium im Onlinedienst X.