Corona-Gegner dürfen am Samstag nicht durch Ludwigsburg ziehen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Für Samstagnachmittag war eine Versammlung gegen die Coronamaßnahmen geplant. Die Stadt Ludwigsburg und das Verwaltungsgericht Stuttgart verbieten sie.

Ludwigsburg - Die Versammlungsbehörde der Stadt Ludwigsburg hat einen für Samstagnachmittag angemeldeten Aufzug verboten. Unter dem Motto „Sofortige Beendigung der Coronadiktatur“ wollten Demonstranten vom Rathaushof durch die Ludwigsburger Innenstadt über die Schwieberdinger Straße bis zum Bereich Waldäcker ziehen. Das Verbot ist verhängt worden, weil es laut Polizei hinreichende Anhaltspunkte dafür gebe, dass sowohl die Versammlungsleitung als auch Teilnehmende des Aufzugs gegen Vorschriften der Corona-Verordnung verstoßen würden und somit von der Versammlung „infektionsschutzrechtlich nicht mehr vertretbare Gefahren“ ausgingen.

Wegen des Verbots hat der Anmelder der Demonstration eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung angestrebt, die das Verwaltungsgericht Stuttgart am Donnerstag abgelehnt hat. Grund sei, dass die Stadt Ludwigsburg zu Recht davon ausgehe, dass es bei dem geplanten Aufzug zu „erheblichen Verstößen gegen die Maskenpflicht“ kommen werde. Das Verbot sei zum Schutz anderer höherwertiger Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit geeignet.

Polizei bereitet sich vor

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs hat der Anmelder Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt. Die Entscheidung steht am späten Freitagnachmittag noch aus. Unabhängig davon bereitet das Polizeipräsidium Ludwigsburg in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde verkehrs- und ordnungspolizeiliche Maßnahmen für den Samstag vor:

Sofern die Versammlung stattfindet, wird sie mit Auflagen verbunden sein, die von den Teilnehmern beachtet werden müssen. Die Polizei wird auf die Einhaltung achten und Verstöße dokumentieren.

Sollte das Verbot bestehen bleiben, wird die Polizei dies konsequent durchsetzen. Personen, die sich trotzdem zu einer Versammlung einfinden sollten, müssen mit Konsequenzen rechnen, die vom Platzverweis bis zum Bußgeld reichen.

Das Verbot umfasst auch jede andere Versammlung unter freiem Himmel, zu der der Anmelder des nun verbotenen Aufzugs an diesem Tag aufrufen sollte.

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