Statt geflügeltem Totenkopf: Die Stuttgarter Hells Angels haben ihr Abzeichen modifiziert Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Der Motorradclub hatte angefragt, ob die Mitglieder ihre Club-Abzeichen trotz des Verbots weiter tragen dürften, bis die Rechtslage eindeutig geklärt sei.

Stuttgart - Das Innenministerium hat einen ungewöhnlichen Vorschlag der Stuttgarter Hells Angels abgelehnt. Der Motorradclub hatte angefragt, ob die Mitglieder ihre Club-Abzeichen trotz des Verbots weiter tragen dürften, bis die Rechtslage eindeutig geklärt sei. „Die Rechtsauffassung des Innenministeriums ist nach wie vor unverändert. Die Polizei wird mit dem Ziel, eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen, beim ersten Verstoß Anzeige erstatten. Insofern können wir kein Angebot der Hells Angels erkennen“, sagt ein Sprecher des Ministeriums den Stuttgarter Nachrichten, nachdem die Hells Angels Stuttgart auf ihr anwaltliches Schreiben ans Land keine Antwort erhalten hatten.

Der geflügelte Totenkopf, das Abzeichen der Hells Angels, ist mittlerweile in allen Bundesländern verboten. Darauf haben sich die Innenminister der Länder verständigt. Der Entschluss geht auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg im April 2014 zurück – ein Mitglied der Rocker hatte die Legalität der von ihm getragenen Symbole prüfen lassen und damit offenbar ein Eigentor geschossen. Ältere Urteile in ähnlichen Fällen sagen jedoch, dass das Tragen der Symbole prinzipiell erlaubt sei: Nur verbotene Ortsgruppen wie die in Hamburg dürfen den Totenkopf kombiniert mit der entsprechenden Ortskennzeichnung nicht tragen. Der Motorradclub der Hells Angels in Stuttgart gilt laut Polizei als strafrechtlich unauffällig und fühlt sich durch das pauschale Verbot diskriminiert.

Derzeit berät der Club mit Anwälten, ob er einen Präzedenzfall schaffen soll, der rechtliche Klarheit schafft. Ein Schritt, dem das Land nicht abgeneigt wäre: „Wir wollen diesen Fall“, sagt der Sprecher.