Der Korruptionsprozess wird am Landgericht Stuttgart verhandelt – allerdings unter Federführung der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Foto: imago/Arnulf Hettrich

Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart haben Informationen an Externe weitergegeben – auch über Beteiligte am Fall „Frost“. Nun taucht der Name eines von Europol Gesuchten auf.

Immer neue Erkenntnisse im Ermittlungsprozess wegen Korruption in der Staatsanwaltschaft Stuttgart legen nahe, wie leicht sensible Daten abflossen – und wie dies auch mit dem Security-Konflikt in der Region Stuttgart zusammenhängt, der als Fall „Frost“ bekannt geworden ist.

 

Zwei der fünf Angeklagten ließen am dritten Prozesstag am Landgericht Stuttgart über ihre Verteidiger eine Einlassung vorlesen, in der sie die ihnen vorgeworfenen Taten weitgehend einräumten. Doch es gibt weiter zahlreiche Ungereimtheiten und offene Fragen.

Angeklagter hat offensiv Informationen angeboten

Die Sachlage erscheint auf den ersten Blick eindeutig: Ein 36-jähriger und ein 35-jähriger Sicherheitsdienstmitarbeiter haben über zwei Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart Informationen über laufende Ermittlungsverfahren erfragt, die diese ihnen gegen Bargeld und Schmuck gegeben haben. Die Angeklagten räumen ihre Taten ein – doch der Fall ist viel komplexer, weil er auch mit den Ermittlungen zum Fall „Frost“ zusammenhängt, bei dem es zu Attacken zweier rivalisierender Sicherheitsfirmen im Kreis Ludwigsburg kam.

Laut der Einlassung von D., dem 36-jährigen Chef eines Sicherheitsdienstes, hat er G., den Wachtmeister in der Staatsanwaltschaft, auf der Stuttgarter Messe kennengelernt, wo beide für verschiedene Sicherheitsfirmen gearbeitet haben. G. habe nach einiger Zeit angefangen, damit zu „hausieren“, dass seine ebenfalls angeklagte Freundin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart arbeite und Informationen besorgen könne – was D. nach anfänglichem Zögern angenommen habe.

Die Informationen über laufende Ermittlungsverfahren habe er für die Einstellung neuer Mitarbeiter in seiner Sicherheitsfirma benötigt. Diese Informationen zu bekommen, sei ein ziemlicher Aufwand. Über G. habe er sich „das Leben viel einfacher machen“ können. „Natürlich war mir klar, dass das nicht ganz legal war. Aber wenn ich gewusst hätte, welche Folgen das hat, hätte ich es niemals gemacht“, ließ D. erklären. Er habe sich über das Unrecht seiner Taten keine großen Gedanken gemacht.

Arbeitsfreundschaft mit Geldgeschenken

Auch der angeklagte Wachtmeister G. gab eine Einlassung über seinen Anwalt ab. Demnach sei das Abfragen von Informationen unter den Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft weitverbreitet gewesen, zumeist sei dies aus Neugier geschehen. Er habe erst nach einiger Zeit Informationen auch nach außen gegeben. Die Vorwürfe gegen ihn seien im Wesentlichen richtig.

Mit D. habe es eine Art Arbeitsfreundschaft gegeben. Er habe dann eines Tages einen Umschlag mit Bargeld in Höhe von 1000 Euro für seine Dienste erhalten. Dieses Geld habe er überwiegend für die Taufe seines Sohnes verwendet. Als dann auch noch die Reparatur seines PKW anstand, habe er weiteres Geld benötigt. Deswegen habe er sich mit der Bitte um ein Darlehen in Höhe von 1000 Euro an D. gewandt, das er ebenfalls bekommen habe.

Verteidigung will Verfahren zügig zu Ende bringen

Der dritte Angeklagte, der 35-jährige Sicherheitsdienstmitarbeiter A., hatte bereits beim Prozessauftakt eine Einlassung verlesen lassen, in der er sich geständig zeigte. „Unserer Meinung nach gibt es Geständnisse, eigentlich sollte jetzt die Beweisaufnahme nur noch dazu dienen, diese Geständnisse zu überprüfen“, fordert die Verteidigung in einem Antrag. Man habe ein Interesse daran, das Verfahren zügig zu Ende zu bringen. Die Verteidigung beharrt darauf, dass es sich bei den Informationen um keine besonders sensiblen Daten handle, die auch jederzeit mithilfe eines Rechtsanwalts zu bekommen gewesen wären.

Doch es kommen immer neue brisante Details ans Licht. Am vorherigen Verhandlungstag hatte die Staatsanwaltschaft ein Foto präsentiert, das den 35- und 36-Jährigen zusammen mit einem der Meistgesuchten von Europol zeigt: Tunahan C. Auch zu Tunahan C. soll der 36-Jährige Informationen von der Staatsanwaltschaft angefragt haben.

Das Foto mit den beiden Sicherheitsdienstmitarbeitern stammte von der Soko „Frost“ – was die Verteidigung stark kritisiert hatte, weil sie zuvor nicht darüber in Kenntnis gesetzt worden war. Ursprünglich wollte die Verteidigung deswegen einen Antrag auf Aussetzung des Prozesses stellen. Stattdessen wurde nun Akteneinsicht in den Verfahrenskomplex „Frost“ beantragt.

Abgefragte Personen waren „relevant“ für Fall „Frost“

Ein Kriminalhauptkommissar der Kriminalpolizeidirektion Böblingen, der mit dem Korruptionsfall befasst war, hatte im vergangenen Oktober Listen bekommen, welche Abfragen die ehemalige Freundin von G., die ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gearbeitet hat, getätigt hatte.

Er habe sich diese Listen daraufhin angeschaut, in welchem Bezug sie zur Soko „Frost“ standen. Dabei habe er festgestellt, dass die abgefragten Namen für die Soko „Frost“ „relevant“ seien, diese Personen also an Straftaten beteiligt gewesen seien oder zumindest im Umkreis der Ermittlungen auftauchten.