Sie verkörpern den Streit an der Spitze: Regionaldirektorin Nicola Schelling und Regionalpräsident Thomas Bopp Foto: Max Kovalenko

Ein Kommunalberatungsbüro aus Heilbronn hat die Organisation und die Zusammenarbeit auf der Führungsebene des Verbands Region Stuttgart untersucht. Die Ergebnisse des internen Papiers sind eindeutig. Wir stellen die wichtigsten vor.

Stuttgart - In der Auseinandersetzung an der Spitze des Verbands Region Stuttgart wird die Position des Regionalpräsidenten Thomas Bopp (CDU) und der Mehrheit in der Regionalversammlung von dem Gutachter unterstützt, der die Organisation des Verbands untersucht hat. Dies geht aus einer Vorschlagsliste der Kommunalberatung Schneider und Zajontz hervor, die dieser Zeitung vorliegt. Am Montagabend wird sich der Verwaltungsausschuss damit in einer nicht öffentlichen Sitzung beschäftigen. Sollte eine Mehrheit diesen Vorschlägen folgen, hat die Regionaldirektorin Nicola Schelling bereits angekündigt, dass sie Widerspruch einlegen werde. Dazu sei sie verpflichtet, da sie von einem gesetzeswidrigen Beschluss ausgehe.

Unsicherheit in der Belegschaft

In dem seit fast zwei Jahren schwelenden Streit geht es um die Frage, ob und wie Bopp und andere Mitglieder der Regionalversammlung die von Schelling geleitete Verbandsgeschäftsstelle nutzen dürfen. Die Regionaldirektorin will darüber in jedem Fall informiert werden und dies gegebenenfalls auch ablehnen können. Bopp hingegen reklamiert, dass dies nicht erforderlich sei. Diese Streitfrage hat zu erheblichen internen Auseinandersetzungen und auch zu Irritationen in der Belegschaft geführt. Die Gutachter sprechen von „Unsicherheit, die teilweise vorhanden ist“.

In seinen von Bopp und der Mehrheit aufgegriffenen Vorschlägen bezeichnet das Kommunalberatungsbüro aus Heilbronn die Geschäftsstelle als „leistungsfähigen und offenen Dienstleistungsbetrieb“, auf den die Organe des Verbands, also Regionalversammlung, Regionaldirektorin und Regionalpräsident, „jederzeit zurückgreifen können“. Der Regionalpräsident müsse zur Klärung fachlicher Fragen „direkt mit den Direktoren das Gespräch suchen dürfen“. Vermerke und E-Mails darüber seien nur in speziellen Fällen erforderlich. Auch die Pressestelle und den Hausjuristen müsse er direkt ansprechen können und für kleinere Dienstleistungen ohne „weitere Zustimmung“ in Anspruch nehmen dürfen. Unmissverständlich stellen die Berater auch klar, dass sie empfehlen, „von der bisherigen Praxis Abstand zu nehmen, dass die Regionaldirektorin über jede Inanspruchnahme der Geschäftsstelle vorher informiert beziehungsweise ihre Zustimmung erteilen muss“. Insgesamt schlägt das Büro vor, dass mehr Aufgaben von den Spitzen auf die zweite Führungsebene delegiert und von diesen in Eigenverantwortung bearbeitet werden müssten. So sei der Zeitaufwand für Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der Regionalversammlung „deutlich zu hoch“, die Abläufe sollten „wesentlich effizienter werden“.

Berater verteidigen Konzept

Regionaldirektorin Nicola Schelling wollte sich auf Anfrage dieser Zeitung nicht zu den Inhalten äußern. Ihre Ankündigung, Widerspruch einzulegen, legt allerdings den Schluss nahe, dass es ihr um rechtliche Fragen geht. Dabei stellen die Berater aber fest, dass durch ihre Vorschläge „kein Verbandsorgan in seinen Rechten beschnitten wird“. Und abschließend meinen die Gutachter: „Warum sollte ein Konzept, das in vielen Kommunalverwaltungen erfolgreich praktiziert wird, nicht auch dem Verband Region Stuttgart helfen, seine Arbeit effizienter und erfolgreicher zu gestalten?“ Auf diese Frage werden die Beteiligten in der Sitzung an diesem Montag eine Antwort finden müssen.