Der Verband Region Stuttgart schließt aber den Schönbuchrand, den Venusberg sowie die Kuppelzen als Windkraft-Standorte aus und leitet ein neues Planverfahren für Standorte ein.
Auch für den Landkreis Böblingen hat der schnellere Taktschlag beim Ausbau der Windkraft Konsequenzen. Da Baden-Württemberg laut Bundesregierung alleine für Windkraft 1,8 Prozent der Landesfläche auszuweisen hat, zurrt der Verband Region Stuttgart nun auch den Fahrplan für den Landkreis Böblingen fest. Und für landschaftlich sensible Bereiche gibt es Klarheit: So sind der Venusberg bei Aidlingen, der Schönbuchrand bei Herrenberg und die Kuppelzen bei Münklingen aus möglichen Planungen ausgenommen.
Zufrieden über die Entscheidung die Kuppelzen bei Münklingen auszuschließen, zeigt sich der Weil der Städter Bürgermeister. Schließlich sei der Berg landschaftlich reizvoll. „Wir wollen aber an anderer Stelle Windräder“, sagt Christian Walter mit Blick auf die Vorgaben.
Bürgermeister mit Entscheidung einig
Angesichts der aktuell angespannten Energieversorgung in Deutschland steht auch die Herrenberger Stadtverwaltung dem Windkraftausbau in der Region grundsätzlich positiv gegenüber. Oberbürgermeister Thomas Sprißler freut sich zugleich mit Blick auf die Entscheidung, dass der regional und kulturell bedeutsame Schönbuchrand nicht als geeigneter Windkraftstandort angesehen wird.
Den Venusberg als größtes zusammenhängendes Naturschutzgebiet in der Gegen auszuschließen, hält Bürgermeister Ekkehard Fauth für folgerichtig. Der Aidlinger Bürgermeister kann sich aber auf der Hochfläche zwischen Aidlingen, Ehningen und Gärtringen durchaus Windräder vorstellen, da es sich dort laut Windatlas auch lohne.
Die Planer des Regionalverbands haben alle Gebiete gestrichen, für die so genannte „harte Tabukriterien“ gelten, wo der Bau von Windkraftanlagen ausgeschlossen ist: Naturschutzgebiete, Kernzonen im Biosphärengebiet, Bauverbotszonen entlang von Straßen oder geschützte Biotope. Weitere „weiche Tabukriterien“ wie regional bedeutsame Schwerpunkte für den Wohnungsbau, Kulturdenkmäler oder Deponien kommen hinzu. Zieht man dieses Flächen ab, bleiben knapp acht Prozent der Fläche in der Region übrig. Weiter wird der potenzielle Raum eingegrenzt durch so genannte Landmarken. Dabei handelt es sich um landschaftlich markante, meist historisch bedeutsame und bekannte Bauwerke wie den Hohenneuffen, die Burg Teck im Landkreis Esslingen oder die Drei-Kaiser-Berge im Landkreis Göppingen.
Geeignete Standorte finden
Die für den Bau zuständigen Gemeinden sollen dem Verband aber auch mitteilen, wo Standorte von Windkraftanlagen vorstellbar sind. Zuerst muss ein Vorentwurf samt Umweltbericht her, der im Planungsausschuss und der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart beraten wird und anschließend zur Stellungnahme ausgelegt wird. Kommunen, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit können dann innerhalb eines Monats Anregungen geben während begleitende Informationsveranstaltungen stattfinden sollen. Die Stellungnahmen können, müssen aber nicht zwangsläufig eingearbeitet werden. Die Regionalversammlung verabschiedet dann das Planwerk.
Ende des Jahres soll eine „Gesamtkulisse“ stehen, wo in der Region überall Windkraft- und PV-Anlagen tatsächlich möglich sind. Ein weiteres Jahr wird wohl ins Land gehen, bis daraus konkrete Standorte werden. Dann liegt es an Investoren, Anwohnern und Genehmigungsbehörden, wann sich die Windräder drehen.