Die Stadt will keine Spielothek im Gebäude Vaihinger Straße 134 dulden. Foto: Archiv Müller

Der Gemeinderat muss über zwei Veränderungssperren entscheiden, die zwei Bauprojekte in Möhringen verhindern soll. Die Zustimmung gilt als sicher.

Möhringen - Einen Drogerie-Markt direkt neben dem Aldi-Supermarkt an der Galileistraße? Das dürfte vielen Kunden schmecken. Doch aus diesen Plänen wird nichts werden. Denn die Ansiedlung einer Drogerie an dieser Stelle widerspricht dem sogenannten Bebauungsplan Wallgraben-Ost II. Dieser hat zum Ziel, die bestehenden Ladenpassagen in Vaihingen, Möhringen, Rohr und Dürrlewang zu sichern. Aus diesem Grund soll sich im Geltungsbereich, der von der Straße Am Wallgraben bis zur Nord-Süd-Straße reicht, kein weiteres Einzelhandelsgeschäft ansiedeln, also auch kein Drogerie-Markt.

Das Problem dabei: der Bebauungsplan ist zwar auf den Weg gebracht worden, noch ist das Verfahren aber nicht abgeschlossen. In besagtem Fall liegt allerdings seit dem 3. Juni 2011 ein Bauantrag vor. Der Investor will auf dem Grundstück Galilei-straße 9 einen Drogerie-Markt errichten. Die Stadt kann den Antrag zwar für eine gewisse Zeit auf Eis legen, aber nicht unbegrenzt. Im konkreten Fall heißt dies, dass eine Entscheidung bis zum 21. Juli dieses Jahres zurückgestellt werden kann. Bis dahin läuft das Verfahren aber noch. Laut der Gemeinderatsvorlage ist der sogenannte Auslegungsbeschluss für den Herbst vorgesehen. Doch klein beigeben muss die Stadt nicht. Schließlich würde der Bau des Drogerie-Markts den Wünschen des Gemeinderats widersprechen. Daher greift die Stadt nun zur Veränderungssperre, die zwei Jahre gilt und einen Neubau nur zulässt, wenn er mit den Zielen des Bebauungsplans übereinstimmt. Deutlich weiter ist man schon, was den Bebauungsplan Wallgraben-West II betrifft. Der hat die gleichen Ziele wie sein Pedant, deckt aber den Großteil der Flächen auf dem Vaihinger Areal des Gewerbegebiets ab. Die Pläne des Rewe-Marktes an der Industriestraße, den Standort zu erweitern, haben dieses Verfahren ins Rollen gebracht.

Bis das Verfahren abgeschlossen ist, dauert es noch

Doch das ist nicht die einzige Veränderungssperre, über die der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 29. März, (16.30 Uhr, Rathaus Stuttgart) entscheiden muss. Beim zweiten Fall steht das Gebäude Vaihinger Straße 13 im Mittelpunkt. Die Gaststätte soll in eine Spielothek umgewandelt werden. Doch die Stadt sowie die Bezirks- und Stadträte sind sich einig, dass sie an dieser Stelle keine Glücksspielstätte haben wollen. Daher ist die Verwaltung nach einem Bauantrag aktiv geworden und hat die Weichen für einen Bebauungsplan gestellt, der Wettbüros, Kasinos und Co. in der Ortsmitte Möhringen ein für allemal einen Riegel vorschieben soll. Die Tabuzone reicht von der Unteren Brandstraße im Süden und dem Filderbahnplatz im Norden bis zur Oberdorfstraße im Westen und zur Kleinknechtstraße im Osten.

Bis das Verfahren abgeschlossen ist, dauert es noch ein Weilchen. Daher bleibt auch in diesem Fall nur eine Veränderungssperre. Der Antragsteller hat dagegen freilich bereits Einspruch eingelegt. Laut Verwaltung hat das Regierungspräsidium aber noch keine Entscheidung in dieser Angelegenheit getroffen.

Nicht so lange brauchen wird wohl der Gemeinderat am Donnerstag. Die Zustimmung zu den beiden Veränderungssperren gilt als sicher. Dass neben dem Aldi-Markt bald auch Drogerie-Artikel verkauft werden, dürfte daher ein Wunschtraum bleiben, der keine Chancen hat, in die Tat umgesetzt zu werden.