Der Vater des Amokläufers Tim K. ist vor Gericht gescheitert. Foto: dpa

Das Landgericht Heilbronn hat eine Klage des Vaters von Amokläufer Tim K. abgewiesen. Bei der Klage gegen Psychiater und Therapeuten ging es um hohe Schadenersatzforderungen.

Heilbronn - Ärzte und Therapeuten des Amokläufers von Winnenden müssen keinen Schadenersatz für die Opfer der Bluttat mit 16 Toten zahlen. Der Vater des Amokläufers von Winnenden ist mit einer Klage gegen Ärzte seines Sohnes gescheitert. Die Experten der Psychiatrischen Klinik in Weinsberg hätten wenige Monate vor dem Amoklauf bei mehreren Treffen mit dem 17-Jährigen seine Gefahr erkennen und vor seinem Sohn warnen müssen, hatte der Vater argumentiert. Ein Gutachter hielt bei der Verhandlung entgegen: Es gebe keine denkbare Diagnose, die eine solche Tat auch nur ahnen lasse.

Gericht: Es wurden Behandlungsfehler gemacht

Zwar seien damals Behandlungsfehler gemacht worden, urteilte das Gericht am Dienstag, diese seien aber nicht mitursächlich für die Amoktat. Auch bei fehlerfreiem Verhalten der Ärzte hätten sie die Gefahr, die von dem 17-Jährigen ausging, nicht erkennen müssen.

Der Vater hatte gefordert, dass die Ärzte und Therapeuten die Hälfte des Schadenersatzes übernehmen, den er an Opfer, Hinterbliebene, die Stadt Winnenden und die Unfallkasse Baden-Württemberg zahlen muss. Das Landgericht taxierte diese Summe auf vier Millionen Euro.

Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht im nahe gelegenen Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater, ein Sportschütze, offen im Kleiderschrank liegen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn später wegen fünfzehnfacher fahrlässiger Tötung zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe.