Der Vater des Amokläufers, mit dessen Waffe sein Sohn 15 Menschen und sich selbst erschoss, unterstellt dessen Ärzten einen Kunstfehler. Foto: Gottfried Stoppel/Archiv

Vor dem Landgericht Heilbronn hat an diesem Dienstag die Verhandlung im Streit zwischen dem Vater des Amokläufers Tim K. und der Psychiatrie in Weinsberg begonnen. Laut eines Sachverständigen liegen jedoch keine gravierenden Fehler vor.

Winnenden - Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens vor der 1. Zivilkammer des Heilbronner Landgerichts an diesem Dienstag ist ein psychiatrisches Gutachten gewesen. Dieses soll klären, ob der psychische Zustand des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen ein halbes Jahr vor dem 11. März 2009 Anzeichen seiner Gefährlichkeit gezeigt hat.

Der Vater des damals 17-Jährigen wirft dem Psychiatrischen Landeskrankenhaus am Weissenhof in Weinsberg (Kreis Heilbronn) vor, dies nicht erkannt und ihn und seine Frau nicht genügend gewarnt zu haben. Ohne diesen „Kunstfehler“ hätte es eventuell nie zu dem Massaker kommen müssen. Der 17-Jährige erschoss an jenem Tag 15 Menschen und tötete sich schließlich selbst. Der Vater fordert deshalb nun vier Millionen Euro von der Klinik. Das Geld will er den Angehörigen der Opfer zukommen lassen.

Gutachter: Keine Fehldiagnose

Für den Gutachter Professor Helmut Remschmidt, dem ehemaligen Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Philipps-Universität Marburg, liegt offensichtlich weder eine Fehldiagnose noch ein Behandlungsfehler vor. „Ein direkter Nachweis, dass es bei fehlerfreier Behandlung nicht zu der Tat gekommen wäre, ist nicht zu führen.“ Die Weinsberger Diagnose sei „nicht ganz zutreffend“, führte Remschmidt aus, das sei aber etwas ganz anderes als eine Fehldiagnose. Einige der Symptome, die auf eine Sozialphobie hinweisen, seien zwar vorhanden. Er und andere Gutachter, die zu dem Fall bereits Expertisen abgegeben haben, kommen jedoch zu dem Schluss, der 17-Jährige habe eine Persönlichkeitsstörung gehabt. Die Frage nach der Kausalität, ob also bei einer anderen Diagnose der Amoklauf hätte verhindert werden können, verneinte der Gutachter jedoch kategorisch: „Es gibt keine Diagnose, keine einzige, die einen Amoklauf voraussagen lässt. In diesem Fall ist der einzige kausale Schluss – und den kennen Sie alle – der Zugang zu Waffen zu Hause.“

Der Kläger Jörg K. ist am Dienstag zum Bedauern des Vorsitzenden Richters Jürgen Rieger nicht vor Gericht erschienen. Wie in den Zivilprozessen zuvor, die Geschädigte und Angehörige der Opfer gegen ihn geführt haben, ließ sich der ehemalige Unternehmer von seinen Anwälten Erik Silcher aus Heilbronn und Hans Steffan aus Stuttgart vertreten. Sein Mandant sei krank, sagte Silcher und legte ein ärztliches Attest vor, das der Vorsitzende Richter als „wenig aussagekräftig“ bezeichnete. „Wir hätten durchaus einige Fragen an ihn zu den Gesprächen in Weinsberg gehabt.“ Schließlich habe man darüber nur Kenntnis aus den Akten der Strafverfolgungsbehörden, die nach dem Amoklauf erstellt wurden.

Klinik beruft sich auf ärztliche Schweigepflicht

Die beklagte Klinik wollte deshalb auch nichts zu den Treffen, der Diagnose oder den Therapievorschlägen sagen. Die Anwältin Monika Baumhackel, welche das Krankenhaus juristisch vertritt, verwies auf die ärztliche Schweigepflicht, die immer noch gegenüber Tim K. bestehe. „Ich schlage vor, wir unterbrechen hier und warten, dass der Kläger hier erscheint“, schlug Baumhackel auf die Bemerkung Silchers vor, dass sein Mandant beim nächsten Termin sicherlich an dem Prozess teilnehmen werde.

Das Gutachten Remschmidts ist für den Kläger verheerend. Seine beiden Anwälte versuchten deshalb, einige Details daran in Zweifel zu ziehen, was ihnen jedoch allem Anschein nach nicht gelang. Im Gegenteil, aus dem Gutachten wurde auch unter anderem ersichtlich, dass sich die Therapeuten in Weinsberg gründlich mit dem Fall beschäftigt und den Eltern zu einer Therapie geraten hatten, die nie angetreten wurde.

Der Prozess fand unter großem öffentlichen Interesse statt. „Das sind wir normalerweise nicht gewohnt“, bemerkte der Vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung. Wie zu erwarten gewesen war, kam es zu keinem Urteil. Dieses wird wohl nicht vor Ende April zu erwarten sein, wenn nicht sogar noch ein weiterer Prozesstag notwendig sein könnte.