Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn geht am Dreikönigstag in Ruhestand. Einsprüche und Klagen gegen die Wahl an diesem Sonntag könnten aber verhindern, dass der Nachfolger sein Amt sofort antreten kann.
Stuttgart - Am Dreikönigstag endet die Amtszeit des Stuttgarter Noch-Oberbürgermeisters Fritz Kuhn. Es wird auch sein letzter Arbeitstag werden – unabhängig davon, wann sein Nachfolger das Amt antreten kann. „Fritz Kuhn beabsichtigt, mit Ablauf des 6. Januars 2021 in den Ruhestand zu gehen. Bis dahin wird er das Amt mit allen Rechten und Pflichten ausfüllen“, sagt ein Sprecher der Stadt.
Eigentlich soll sein Nachfolger, der an diesem Sonntag gewählt wird, nahtlos am 7. Januar übernehmen. Ob das klappt, ist allerdings nicht sicher. „Es ist durchaus möglich“, sagt der Sprecher. Dieses Szenario setze aber voraus, dass keine neuen Einsprüche eingereicht würden und das Regierungspräsidium bis zum 7. Januar den Wahlprüfungsbescheid erlasse.
Lage kompliziert
Kommt es anders, wird die Lage kompliziert. Sollten Einsprüche gegen die Neuwahl, aber keine Klagen beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, kann der Nachfolger ab dem Tag nach dem Ablauf der Klagefrist das Amt des Oberbürgermeisters antreten. Das wäre voraussichtlich in der letzten Januarwoche 2021. Laut Gemeindeordnung kann der Amtsinhaber entscheiden, ob er bis dahin die Geschäfte weiterführt oder der Erste Bürgermeister übernimmt. Das wäre in Stuttgart der Verwaltungsbürgermeister Fabian Mayer.
Der stünde auch in einem extremeren Fall in der Verantwortung. Nämlich dann, wenn zusätzlich Klagen gegen die Wahl eingereicht würden. „Dies verzögert einen Amtsantritt auf unbestimmte Zeit“, so der Sprecher. Es kann sich dabei um Monate handeln. Dann müsste der Gemeinderat entscheiden, dass bis dahin der Neugewählte zum Amtsverweser bestellt wird. Dies wäre wohl am 4. Februar der Fall, wenn die Vollversammlung im nächsten Jahr erstmals regulär zusammenkommt.