Sind die Erbschaftsprivilegien für Familienunternehmen rechtens? Die Verfassungsrichter müssen entscheiden Foto: dpa

Familienunternehmen machen verstärkt Gebrauch von den Privilegien bei der Erbschaftsteuer. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im November erwartet wird, könnte damit Schluss machen.

Berlin - Familienunternehmen machen verstärkt Gebrauch von den derzeit noch geltenden Privilegien bei der Erbschaftsteuer: Seit Anfang 2009 die so genannten Verschonungsregeln in Kraft getreten sind, ist das Betriebsvermögen, das per Schenkung oder Erbschaft an die nächste Generation weitergegeben wurde, massiv gewachsen.

Beobachter werten dies als Beleg dafür, dass Familienunternehmen bei der Betriebsübergabe an die nächste Generation einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zuvorzukommen. Es wird im November erwartet. Der Bundesfinanzhof hatte zuvor heftige Kritik an den Verschonungsregeln für Familienerben geübt.

2009 wurde Betriebsvermögen in Höhe von insgesamt 6,7 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. 2011 lag dieser Wert bereits bei 17,6 Milliarden Euro und 2012 sogar bei 29,8 Milliarden Euro. Die Zahl der übergebenen Unternehmen blieb über die Jahre mit rund 11 500 einigermaßen konstant. Dies geht aus der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik des Bundesfinanzministeriums hervor.

Das Betriebsvermögen, das von der Erbschaftsteuer verschont blieb, ist in diesem Zeitraum noch kräftiger gewachsen. 2009 war Betriebsvermögen in Höhe von etwa einer Milliarde von der Erbschaftsteuer verschont. 2011 lag dieser Wert bei 6,8 Milliarden Euro und 2012 bei 24,6 Milliarden Euro. Die Fallzahlen blieben einigermaßen konstant und pendelten um die 10 000. Der Ertrag der Erbschaftsteuer, die den Ländern zusteht, stagniert seit Jahren bei etwa 4,5 Milliarden Euro.

Die Koalition hat den Unternehmen bereits Unterstützung signalisiert. CDU-Parteivize Thomas Strobl sagte im Gespräch mit unserer Zeitung: „Ich werde mich jedenfalls dafür einsetzen, dass die Betriebsübergabe nicht stärker finanziell belastet wird.“