Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verkündet das Urteil zum Beamtenstreikrecht. Foto: dpa-pool

Das Bundesverfassungsgericht zerstört die in mehreren DGB-Gewerkschaften gehegten Pläne, mit Beamten in den Arbeitskampf zu ziehen. Die Verfechter eines Streikrechts hatten von vorneherein keine guten Argumente, meint Matthias Schiermeyer.

Karlsruhe - Unmissverständliche Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind rar. Diesmal lässt Karlsruhe an seiner Intention keine Zweifel. Der Absicht im Deutschen Gewerkschaftsbund, künftig auch einen Teil der Beamten in Arbeitskämpfe zu führen, wurde ein dicker Riegel vorgeschoben. Dies ist ein Rückschlag für die DGB-Gewerkschaften, die unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention eine grundsätzliche Aufwertung des Streikrechts erhofft hatten.

Staat bietet auskömmliches Gesamtpaket

In aller Ausführlichkeit hat das Gericht die Argumente der Kläger zerpflückt und einen vorerst unverrückbaren Pflock für das Streikverbot als untrennbaren Bestandteil des Berufsbeamtentums eingeschlagen. Das ist auch richtig so, denn der Staat bietet den Beamten mit dem Alimentationsprinzip ein auskömmliches Gesamtpaket an, das neben der Besoldung die Unkündbarkeit und eine gute Altersversorgung beinhaltet. Ein Streikrecht oben drauf hätte das Paket in Frage gestellt – aus rechtlicher Sicht, aber auch aus Sicht aller anderen Arbeitnehmer im Land, die so viele Privilegien nicht haben. Der DGB hat von vorneherein nicht nachvollziehbar erklären können, wie so eine Rosinenpickerei zu rechtfertigen wäre.

Neue Beamtenkategorie würde System unterlaufen

Das Streikverbot für hoheitliche Aufgaben war zwar stets unumstritten, weil es vor allem um die Lehrer ging. Doch das Gericht hat noch einmal klar gestellt, dass eine neue Kategorie von Beamten mit Streikrecht das ganze System in Frage stellen würde. Lehrer lassen sich von Polizisten, Justiz- oder Finanzbeamten ohnehin nicht abtrennen, weil sie ihrerseits einen staatlichen Auftrag erfüllen. Die Eltern an die Schulpflicht ihrer Kinder erinnern, aber selbst streiken – diese Vorstellung wirkt reichlich absurd. Karlsruhe ist derlei Luftschlössern mit der größtmöglichen Abrissbirne begegnet.