„Das Urteil schafft Rechtssicherheit auch für unser Gesetz in Baden-Württemberg“, sagt Justizminister Guido Wolf. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Das Kopftuchverbot für Rechtsreferendare in Hessen ist rechts, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf begrüßt das Urteil, da es im Land eine ähnliche Gesetzeslage gibt.

Stuttgart - Justizminister Guido Wolf (CDU) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, wonach das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß ist. „Das Urteil schafft Rechtssicherheit auch für unser Gesetz in Baden-Württemberg“, teilte Wolf am Donnerstag in Stuttgart mit. Nach dem Gesetz aus dem Mai 2017 dürfen Richter, Staatsanwälte und Rechtsreferendare in Baden-Württemberg keine religiösen oder politischen Symbole im Gericht tragen. Somit sind für die genannten Berufsgruppen Kopftücher und auch Kippas im Gericht tabu.

Verbot nicht zwingend

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Donnerstag in einem Fall aus Hessen, dass der Gesetzgeber muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten darf, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei zu respektieren. Ein Kopftuch-Verbot ist demnach aber nicht zwingend. In Hessen können Referendarinnen ihre Ausbildung zwar mit Kopftuch machen. Sie dürfen damit aber keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können (Az. 2 BvR 1333/17).