Drehbuchautorin Anika Decker und Schauspieler Til Schweiger 2009 bei der Verleihung des Bayerischen Filmpreises im Cuvilliestheater. Der Film „Keinohrhasen“ wurde damals mit dem „Publikumspreis“ ausgezeichnet. Foto: dpa

Ein Gericht hat entschieden: Til Schweiger muss Einkünfte aus seinen Kinohits offenlegen. Ob Drehbuchautorin Anita Decker eine höhere Beteiligung zusteht, ist damit aber noch nicht geklärt.

Berlin - Die Produktionsfirma Barefoot Films von Produzent und Schauspieler Til Schweiger muss nach einem Urteil des Landgerichts Berlin die Einnahmen aus den Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ offenlegen. Klägerin ist die Drehbuchautorin der beiden Erfolgsfilme, Anita Decker, die sich ungerecht bezahlt fühlt. Die Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin gab in einer ersten Stufe der Klage auf Auskunft statt, wie das Gericht mitteilte.

Weitere Verfahren sollen Zahlungsansprüche klären

Zur Begründung hieß es, dass aufgrund des überdurchschnittlichen Erfolgs der beiden Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin auf weitere Beteiligung bestünden. Die Drehbuchautorin könne Auskunftserteilung und Rechnungslegung verlangen, um mögliche weitere finanzielle Ansprüche etwa aus DVD-Verkäufen, Streamingdiensten und Pay-TV zu stellen.

Barefoot Films und der Verleiher Warner Bros. könnten sich dabei laut einem Bundesgerichtshofurteil nicht auf eine teilweise Verjährung dieser Auskunftsansprüche berufen, so die Kammer. Ob tatsächlich Zahlungsansprüche der Drehbuchautorin bestünden, müsse in weiteren Verfahren geklärt werden.

Nachvergütung durch „Fairnessparagraf“?

Hintergrund der sogenannten Stufenklage Deckers ist der „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.