Die Deponie Am Lemberg verschlingt in der Nachsorge allein 45 Millionen Euro. Foto: Ralf Poller/avanti)

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt den Landkreis Ludwigsburg: Private Haushalte müssen zahlen, wenn an den Deponien die Nachsorgekosten explodieren. Aber möglicherweise bleibt noch der Weg zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig.

Der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) ist mit seiner Normenkontrollklage gegen den Landkreis Ludwigsburg gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes Baden-Württemberg in Mannheim wies die Klage ab. Demnach ist es rechtens, die heutigen Gebührenzahler für die zwischenzeitlich stark gestiegenen Nachsorgekosten für Deponien zu belangen. Das Urteil gaben die VGH-Richter am Mittwoch bekannt. Damit bleiben die Gebührenbescheide der Jahre 2021 bis 2023 für die rund 250 000 Haushalte im Kreis Ludwigsburg unverändert gültig.