Die Karlsruher Richter nehmen mit ihrem Urteil die Politik in die Pflicht. Foto: dpa/Uli Deck

Kinderehen bleiben in Deutschland bis auf Weiteres nichtig. Der Gesetzgeber muss allerdings Details nachbessern, kommentiert Christian Rath.

Das Urteil kommt überraschend. Die meisten Beobachter hatten damit gerechnet, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Rückkehr zur Einzelfallprüfung fordert. Denn die Mehrzahl der Fachleute hatte den rigiden Automatismus gerügt.