Das Verwaltungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass das Land punktuelle Fahrverbote in Stuttgart erlassen muss. Andernfalls droht ein Strafgeld.

Stuttgart - Erneute Schlappe für das Land im Rechtsstreit um Stuttgarts miese Luft: Um die Schadstoffbelastung an Deutschlands schmutzigster Kreuzung zu reduzieren, müssen punktuelle Fahrverbote erlassen werden, wie das Verwaltungsgericht am Mittwoch entschied. Das Land hatte zwei Anwohnern vom Neckartor 2016 in einem Vergleich Verkehrsreduzierungen versprochen - diese Zusage aber zurückgenommen, da jede Maßnahme die Luft an anderer Stelle verschlechtere. „Dies führt aber nicht dazu, dass das Land am Neckartor untätig bleiben darf“, entschied das Gericht (Az.: Aktenzeichen 13 K 14557/17).

Das Land hat nun eine Frist bis Ende April 2018, um die Zusage aus dem Vergleich einzuhalten und den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Luftbelastung um 20 Prozent zu reduzieren. Passiert das nicht, muss das Land 10 000 Euro Strafe zahlen. Das Land darf gegen die Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.