Vor dem Landgericht Stuttgart fiel das Urteil gegen einen 20-Jährigen (Archivbild). Foto: dpa

Ein 20-Jähriger soll einen 19-Jährigen in einer durchzechten Partynacht in Herrenberg bewusstlos geschlagen haben. Anschließend ging er davon aus, dass er den jungen Mann getötet hatte. Der Verdacht des versuchten Mordes ließ sich vor dem Landgericht Stuttgart jedoch nicht erhärten.

Stuttgart - Der Angeklagte habe geglaubt, dass er einen 19-Jährigen totgeschlagen habe. Das sagten die Freunde des 20-Jährigen vor Gericht. Der junge Mann wollte sich daran nicht erinnern können, bestritt die Schlägerei aber nicht. Während einer Partynacht im vergangenen September war er mit dem 19-Jährigen, den er nicht kannte, wegen einer Nichtigkeit in Streit geraten, der übel endete. Sein Opfer überlebte die Schläge gegen Kopf und Hals jedoch ohne bleibende Schäden. Vor dem Stuttgarter Landgericht wurde am Mittwoch darüber entschieden, ob der Angeklagte den Tod des 19-Jährigen billigend in Kauf genommen hatte.

„Der Erziehungsbedarf bei Ihnen ist immens, alleine werden Sie es nicht schaffen. Sie müssen aber einen Lebensentwurf jenseits des Alkohols finden“, richtete der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen bei der Urteilsbegründung noch einmal einen eindringlichen Appell an den Angeklagten. Der schüchtern wirkende, schmale 20-Jährige mit einer Tätowierung am Hals, den seine Freunde als lieben Kerl beschreiben, nahm die Worte des Richters mit ernstem Blick und einem Nicken entgegen.

Vier Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung

Zuvor war er vor der Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete Holzhausen an, dass er wegen seines Alkoholkonsums in eine Entzugsklinik muss: „Reden wir nicht drum herum: Sie sind Alkoholiker.“ Der Vorwurf des versuchten Mordes ließ sich nicht erhärten. Es sei um eine Erniedrigung des Geschädigten gegangen, aber nicht darum, ihn zu töten.

Was sich in jener Nacht im September abspielte, als der 20-Jährige und der 19-Jährige in einer Herrenberger Tanzbar aufeinandertrafen, ist laut Holzhausen „zu großen Teilen im Nebel des Alkohols“ verschwunden. Bei dem 19-Jährigen gingen die Gutachter von einem Blutalkoholwert von etwa zwei Promille aus, bei dem Angeklagten von maximal 3,2 Promille.

Nichtiger Anlass für Gewalttat

Die beiden waren in Streit geraten, weil der 19-Jährige den anderen aufgefordert hatte, Zigaretten für ihn zu holen. „Das war der einzige Anlass für das sinnlose Geschehen“, sagte Holzhausen. Die beiden waren vor die Tür und in Richtung eines Sportplatzes davon gegangen. Von diesem Moment an gibt es keine Zeugen mehr für die Tat, die rund 90 Minuten dauerte. Zunächst schlug der Angeklagte den anderen mit der Faust. Mithilfe eines Handys, das sein Opfer für eine Waffe hielt, brachte er den 19-Jährigen dazu, sich bis auf die Boxershorts zu entkleiden und ihm sein Handy, seinen Geldbeutel und seine Uhr zu geben. „Damit ist der Tatvorwurf einer räuberischen Erpressung gegeben“, erklärte Holzhausen. Als der 19-Jährige anbot, Geld für den verschuldeten Angeklagten von seinem Konto bei der Sparkasse abzuheben, machten sich die beiden auf den Weg und ließen Uhr und Geldbeutel zurück. Das war eines der Beispiele, die den Gutachter Michael Karle davon überzeugten, dass der Angeklagte ohne einen Plan gehandelt hatte: „Die Handlungen waren logisch nicht nachvollziehbar.“

Als der 19-Jährige fliehen wollte, rang der 20-Jährige ihn zu Boden, schlug seinen Kopf gegen den Boden. Ob der Geschädigte das Bewusstsein verlor und der 20-Jährige ihn dann in ein Waldstück zerrte und dort ablegte, konnte nicht geklärt werden. Der 19-Jährige kam mit einer Gehirnerschütterung und Prellungen noch vergleichsweise glimpflich davon, leidet aber noch psychisch unter der Tat. Die Entschuldigung des Angeklagten vor Gericht wollte er nicht annehmen. „Sie haben es wenigstens versucht“, hielt Holzhausen dem Angeklagten zugute.

Der 20-Jährige, der bereits seit sieben Monaten in Untersuchungshaft sitzt, hat nun die Möglichkeit, eine zwei Jahre dauernde Therapie in einer Entzugsklinik anzutreten. „Wenn Sie die abbrechen, werden sie die vier Jahre voll absitzen müssen“, warnte ihn der Richter zum Schluss.