Im Landgericht Landau ist hinter verschlossenen Türen verhandelt worden. Foto: dpa

Der Mörder von Kandel hat fast die Höchststrafe erhalten – und die kommt vielen als zu milde vor. Dem ist nicht so, kommentiert Christian Gottschalk. Gleichwohl gibt es noch viele offene Fragen.

Stuttgart - Es gibt nicht wenige, die sprechen von einem Skandalurteil. Acht Jahre und sechs Monate muss der junge Mann in Haft, der seine Ex-Freundin im pfälzischen Kandel mit einem Messer erstochen hatte. Verurteilt wegen Mord. Acht Jahre und sechs Monate klingen wenig, es sind – in einer Umrechnung, die zugegebenermaßen grenzwertig ist – 85 Prozent der Höchststrafe von zehn Jahren. Wenig ist das nicht.

Der junge Mann, der die Tat in einem Drogeriemarkt begangen hatte, stammt aus Afghanistan. Mutmaßlich. Ganz sicher ist das nicht. Und er ist zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt gewesen. Vielleicht. Sicher ist das nicht. Das Gericht entschied sich dazu, Jugendstrafrecht anzuwenden. Das ist eine vertretbare Entscheidung. Im Zweifel für den Angeklagten, das gilt auch für Mörder, die aus Afghanistan kommen. Hier gab es Zweifel, gegen die Entscheidung der Richter ist also nichts einzuwenden.

Der Schutz ist nicht ohne Grund im Gesetz verankert

Verfahren nach dem Jugendstrafrecht werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Das ist gesetzlich schlicht so vorgeschrieben, und das gilt auch dann, wenn der Angeklagte ein Flüchtling aus Afghanistan ist. Auch die Urteilsbegründung wird nur denjenigen offenbart, die im Gerichtssaal sitzen. Ob das auf Dauer so bleiben soll, das ist eine Frage, die durchaus diskutiert werden kann. Unabhängig von dem Fall in Kandel. Die Diskussion wird zeigen, dass die allermeisten Fälle mit jugendlichen Tätern weit weniger spektakulär sind, als der am Montag Abgeurteilte, und dass der Schutz der Jugendlichen nicht ganz ohne Grund im Gesetz verankert ist.

Alter muss festgestellt werden

Es gibt aber noch eine Frage, die einer Antwort bedarf. Das System der Altersgrenzen ist hierzulande allgegenwärtig. Rechte und Pflichten aller Art bemessen sich nach dem Geburtstag. Der Zuzug von Menschen, die keine amtliche Bescheinigung ihrer Geburt vorweisen können, führt da zu Problemen. Ganz besonders im Fall Kandel. Wäre der Verurteilte 21 Jahre alt, was ebenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dann hätte er eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten. Dass sich Flüchtlinge mit falschen Altersangaben Vorteile erschleichen, darf nicht sein. Bisher lässt die Strafprozessordnung keine DNA-Tests zu, um Zweifelsfälle dieser Art zu klären. Ob dies so bleiben muss gehört auch zu den Fragen, die diskutiert werden sollten.