Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern das Tragen eines Kopftuchs verbieten. Foto: dpa/Wolfram Steinberg

Dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern verbieten, ein Kopftuch zu tragen? Unter bestimmten Umständen ja, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Hintergrund waren zwei Fälle aus Deutschland.

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten.

Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, entschied der EuGH am Donnerstag.

Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland, in denen einer Mitarbeiterin einer Kita und eines Drogeriemarktes das Tragen des Kopftuches am Arbeitsplatz verboten wurde.