Bei früheren Demonstrationen in Berlin hielten sich viele Teilnehmer weder an Maskenpflicht noch Abstandsregeln. Foto: dpa/Christoph Soeder

Die Justiz verteidigt das Versammlungsrecht – aber nicht alle wissen das zu schätzen, meint unser Autor Wolfgang Molitor.

Stuttgart/Berlin - Das Versammlungsrecht ist eine essenzielle Säule der Demokratie. Der Satz wiederholt sich in Corona-Zeiten so oder so ähnlich immer dann, wenn Demonstrationsverbote angedroht oder ausgesprochen werden. Und es ist unbestritten ein so hohes und im Grundgesetz tief verankertes Gut, dass seine Unantastbarkeit selbst im hochemotionalen Meinungsstreit nicht in Frage gestellt oder ausgehebelt werden darf. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht – unter Vorgabe gewisser Auflagen – unterstrichen.