Im Rechtsstreit des "Abgasskandals" wurde am 29. September am Landgericht Stuttgart ein Urteil gefällt. Foto: Shutterstock/ Marian Weyo

Ende September verurteilte das Landgericht Stuttgart die Mercedes-Benz Group AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Geklagt hatte ein Kunde des Automobilherstellers, der ein vom sogenannten „Abgasskandal“ betroffenes Fahrzeug der Marke Mercedes Vito erworben hatte.

 
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Im Fall des vom „Abgasskandal“ betroffenen Kunden sah der Richter es als erwiesen an, dass in dem Fahrzeug eine Manipulationssoftware verbaut war, die dafür sorgte, dass im Rahmen des – für das europäische Zulassungsverfahren maßgeblichen – Testzyklus die Abgasemissionsgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Befindet sich das Fahrzeug nicht auf dem Prüfstand, erkennt die Software das, und der Ausstoß von Abgasen wird nicht heruntergeregelt. Die Folge ist, dass im realen Straßenbetrieb die relevanten Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten werden.

Wie hoch ist der Schadensersatz beim Dieselskandal? 

Der Richter machte in der Verhandlung auch deutlich, dass diese Manipulation nur vorsätzlich geschehen konnte und erkannte auf eine Schadensersatzzahlung von 26.000 Euro. Der geschädigte Kunde wurde in dem Gerichtsverfahren von der Mannheimer Kanzlei Wawra und Gaibler vertreten, die auf den Dieselskandal spezialisiert ist, und bereits tausenden geschädigten Verbrauchern zu ihrem Recht verholfen hat.

Der Anwalt des Klägers, Dr. Florian Gaibler, sagte zu dem Urteil: „Die Entscheidung ist aufgrund der Faktenlage korrekt und konnte nicht anders ausfallen. Der Europäische Gerichtshof hat klar festgestellt, dass die in Dieselfahrzeugen der meisten Hersteller verwendeten Abschalteinrichtungen als illegal einzustufen sind.“

Abgasskandal: Welche Autos sind vom Abgasskandal betroffen?

Folgende Fahrzeuge sind laut Dr. Gaibler vom Abgasskandal betroffen und Menschen, die ein solches Fahrzeug besitzen oder besaßen, dürfen sich berechtigte Hoffnung auf Schadensersatz machen:

  • Audi mit 2,0, 3.0 und 4.2 Litermotoren (ab Baujahr 2011)
  • Porsche mit 3.0 oder 4.2 Litermotoren (ab Baujahr 2011)
  • Sämtliche Mercedes-Modelle (ab Baujahr Baujahr 2011)
  • VW-, Skoda- und Seat-Modelle mit 1.6 und 2.0 Litermotoren (ab Baujahr 2011)
  • VW mit 3.0 Litermotoren (ab Baujahr 2011)
  • Opel mit 2.0 Litermotoren (ab Baujahr 2011)
  • Fiat, Iveco, 1,3; 1,6; 2,0; 2,2; 2,3 und 3,0 Litermotoren (Baujahr 2014-2019)

Wer hat Anspruch auf Entschädigung beim Dieselskandal?

Die Kanzlei Wawra und Gaibler bietet Betroffenen eine kostenlose Einschätzung der Ansprüche an. „Unsere Grundidee ist es, Autofahrern möglichst einfach und ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermöglichen es unseren Kunden, daher über unsere Internetplattform unter der Rubrik „Abgasskandal“ oder per E-Mail bequem die benötigten Dokumente an uns zu senden.“

Für die Prüfung reicht es den Kauf- beziehungsweise Finanzierungsvertrag, den Fahrzeugschein sowie -falls vorhanden - die Daten der Rechtsschutzversicherung sowie den aktuellen Kilometerstand mitzuteilen. Im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung teilt die Kanzlei dem Mandanten mit, ob ein Vorgehen im jeweiligen Fall aussichtsreich ist oder nicht.

Sollte ein weiteres Tätigwerden gegen einen Hersteller notwendig sein, übernimmt die Kanzlei kostenlos die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer, der die Kosten eines solchen Falles regelmäßig übernimmt. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen Wawra und Gaibler mit dem Kunden – bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden – die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. „Unsere Mandanten tragen kein Kostenrisiko, wenn sie Kontakt aufnehmen,“ sagt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler.

Rechtsbeistand: Auch am Wochenende da

Aufgrund der vielen Anfragen ist die bundesweit tätige Kanzlei Wawra und Gaibler in der Dürkheimerstraße 25 in 68309 Mannheim derzeit auch samstags und sonntags jeweils von 9 bis 18 Uhr telefonisch unter (0621) 181 459 33 erreichbar – oder per E-Mail


Weitere Informationen zur Kanzlei oder dem Abgasskandal finden Betroffene auf der Webseite der Kanzlei Wawra und Gaibler