Ein 40 Jahre alter Waiblinger hat sich vor dem Landgericht Stuttgart verantworten müssen. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 40-Jährigen zu fast sechs Jahren Gefängnis, die beiden Mittäter zu Bewährungsstrafen.

Wegen Handels mit Betäubungsmitteln in mehr als 120 Fällen und Besitzes einer verbotenen Waffe hat das Landgericht Stuttgart einen 40-jährigen Angeklagten aus Waiblingen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Zwei mitangeklagte 38 und 36 Jahre alte Männer wurden zu Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren beziehungsweise einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Zugleich wurde die Unterbringung des 40-Jährigen in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

 

Mit den Urteilen entsprach die 5. Große Strafkammer im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Vorausgegangen war eine Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten, nach der dem 40-Jährigen ein Strafrahmen zwischen fünf Jahren und neun Monaten und sechs Jahren und drei Monaten in Aussicht gestellt worden war. Den beiden Mittätern waren Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren angeboten worden. Daraufhin hatten sich alle drei als schuldig im Sinne der Anklage bekannt.

Trio hatte sich einer Bande zusammengeschlossen

Das Gericht konnte es daher als erwiesen ansehen, dass sich das Trio im Herbst 2023 zu einer Bande zusammengeschlossen hatte, um sich mit dem An- und Verkauf von Kokain im Raum Waiblingen eine Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen. Der 40-Jährige beschaffte das Kokain, nahm die Bestellungen entgegen und verteilte das Rauschgift an die sogenannten Läufer. Einer von diesen war der 36-Jährige, der das Kokain in zehn Fällen an Abnehmer verkaufte. Der 38-Jährige stellte eine Wohnung in der Heerstraße in Waiblingen zur Verfügung, in der die Drogen gebunkert wurden. Er war an zwei Verkäufen beteiligt.

Mit Kokain gehandelt

Das Gericht verurteilte den 40-Jährigen wegen 74-fachen bandenmäßigen Handeltreibens und 54 Fällen des einfachen Handels. Zudem zog es Wertersatz in Höhe von 22 000 Euro ein. Tatorte waren Waiblingen, Stuttgart, Fellbach und Kernen im Remstal. Die verkauften Mengen beliefen sich zwischen einem und 150 Gramm. Wegen verbotenen Waffenbesitzes wurde der Waiblinger verurteilt, da in seiner Wohnung ein Butterflymesser gefunden worden war.

Angeklagte argumentierten mit Schicksalsschlägen

Der 40-Jährige hatte erklärt, dass sein Leben mit dem Tod seines Bruders im Herbst 2008 aus den Fugen geraten sei. Dieser sei von einer Halloween-Party nicht zurückgekommen. Die Polizei, an die sich die Familie wegen einer Vermisstenanzeige gewandt hatte, habe ihm mitgeteilt, man müsse erst noch längere Zeit abwarten, bevor man tätig werden könne.

Er habe sich dann selbst auf die Suche gemacht und seinen Bruder nach drei Tagen im Schacht einer Tiefgarage gefunden, in den er gestürzt gewesen war. Dieses Erlebnis habe dazu geführt, dass er über viele Jahre drogen- und alkoholsüchtig gewesen sei. Auch die beiden anderen Angeklagten hatten erklärt, dass sie durch Schicksalsschläge im familiären und beruflichen Bereich in die Drogenszene geraten seien.