Das Schöffengericht gewährt zwar eine Bewährungsstrafe. Sie wird dennoch harte Konsequenzen haben. Foto: Gottfried Stoppel

Das Schöffengericht verurteilt eine 53-jährige Beamtin im vorzeitigen Ruhestand, die das Landesbesoldungsamt um 148 000 Euro betrogen hat. Dafür nutzte sie offenbar ein Bildbearbeitungsprogramm am Computer.

Drei Jahre Haft hat die Staatsanwältin vor dem Schöffengericht des Amtsgericht Waiblingen für eine 53-Jährige gefordert, somit eine Strafe ohne Bewährungsmöglichkeit. Die Verteidigerin Martina Kohler hat das Strafmaß dagegen dem Gericht überlassen, allerdings vehement für eine Bewährung plädiert. Die Kammer verurteilte die Frau schließlich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt.