Christiane Renz mit Rechtsanwältin Susanne Bräcklein vor dem Gericht Foto:  

Urteil am Memminger Landgericht: Christiane Renz darf am Fischertag teilnehmen und nicht aus Traditionsgründen diskriminiert werden.

Memmingen - Die Zeit ist vorbei, das müssen die im Verein endlich mal begreifen“, sagt Karl Renz nach dem Urteil draußen vor dem Memminger Landgericht. „Frauen dürfen auch schon lange wählen und müssen nicht mehr den Mann um Erlaubnis fragen, wenn sie arbeiten wollen.“ Der 86-Jährige ist ein Memminger Urgestein, und er ist bestens gelaunt. Denn eben hat seine Tochter in einem Gerichtsprozess gewonnen, der nicht nur in der Allgäuer Stadt hohe Wellen schlägt: Christiane Renz ist an diesem Mittwochvormittag vom Gericht bestätigt worden, dass sie als Frau beim traditionellen Fischertag auch mit in den Stadtbach springen und „ausfischen“ darf. Sie sagt: „Ich freue mich einfach nur, dass ich dieses Recht für die Frauen durchgesetzt habe.“