Das Tatwerkzeug bei dem Totschlag in Hamburg war ein Bademantelgürtel. (Symbolbild) Foto: dpa

Ein Mann soll seinen Nachbarn im Mai 2018 mit einem Bademantelgürtel erwürgt haben. Das Hamburger Landgericht sieht die Schuld des Mannes als erwiesen an und spricht nun das Urteil.

Hamburg - Das Hamburger Landgericht hat einen Angeklagten zu zehn Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er einen Nachbarn mit einem Bademantelgürtel erwürgt hatte. Der 52-Jährige habe sich des Totschlags schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter am Montag. Das Motiv für die Tat im Mai 2018 habe nicht genau aufgeklärt werden können. Vielleicht sei es bei einem Streit um Geld gegangen.

Am Bademantel des 78-jährigen Opfers sowie im Kopf- und Halsbereich waren laut Staatsanwaltschaft DNA-Spuren des Angeklagten gefunden worden. Die Anklage hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert, die Verteidigung dagegen einen Freispruch. Der 52-Jährige hatte im Prozess seine Unschuld beteuert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.