Auf einem Friedhof soll sich ein Mitarbeiter der Störung der Totenruhe strafbar gemacht haben. (Symbolbild) Foto: imago images/Future Image/Christoph Hardt via www.imago-images.de

Ein Friedhofsgärtner hat Leichenteile ausgegraben und in einem Müllcontainer entsorgt – er wurde daraufhin entlassen. Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilt.

Düsseldorf - Eine Kirchengemeinde hat einem Friedhofsgärtner zu Unrecht fristlos gekündigt, weil dessen Mitarbeiter sich der Störung der Totenruhe strafbar machte. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zu einem Fall, bei dem Leichenteile in einem Müllcontainer entsorgt worden waren. Dies rechtfertigte nach Ansicht des Gerichts aber nicht die fristlose Kündigung des Friedhofsgärtners, der mehr als 25 Jahre beanstandungsfrei gearbeitet hatte. (Az. I-21 U 38/19)

Leichenteile kommen zum Vorschein

Der Gärtner einer Gemeinde im Bergischen Land wurde laut Gericht im September 2016 beauftragt, ein Grab in einer Familiengrabstätte vorzubereiten. Sein Mitarbeiter verwechselte bei den Vorbereitungen die Gräber und stieß auf nicht verrottete Teile des Sargs sowie Leichenteile. Diese entsorgte er in einem Müllcontainer.

Die Kirchengemeinde kündigte deshalb fristlos den Vertrag mit dem Friedhofsgärtner. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Gemeinde diesen aber zunächst abmahnen und ihm so Gelegenheit geben können, seinen Mitarbeiter von weiteren Tätigkeiten zu entbinden. Der Friedhofsgärtner kann deshalb Gehalt für das halbe Jahr zwischen der fristlosen Kündigung und dem fristgerechten Ende seines Vertrags verlangen.