Sieht aus wie Backpulver, wirkt heftig und macht süchtig: Kokain Foto: dpa

Ein Friseur muss wegen Drogenhandels mehrere Jahre hinter Gitter. Er und seine beiden Komplizen waren einem Drogenfahnder auf den Leim gegangen, der undercover als Kunde auftrat.

Waiblingen - Fast ein Pfund Kokain wollten ein Friseur aus Waiblingen und seine beiden Handlanger an den Mann bringen – doch entpuppte sich dieser als Drogenfahnder undercover. Am 4. Juli schnappte die Falle im Waiblinger Salon des Figaros zu. Das Trio landete vor dem Stuttgarter Landgericht, wo es viereinhalb Jahre Haft für den Drahtzieher und drei beziehungsweise drei Jahre und zehn Monate Gefängnis für die beiden Helfer gab.

Fahnder fädeln Coup akribisch ein

Die drei Angeklagten im Alter zwischen 47 und 22 Jahren gaben sich zuerst sehr wortkarg. Über ihre Verteidiger ließen sie das Gericht unter Vorsitz von Volker Peterke wissen, dass sie zu gegebener Zeit eventuell etwas sagen wollten. Der erfahrene Strafrichter dachte danach laut nach, was wohl einigen Eindruck auf das Trio samt seiner Anwälte machte. Sollten trotz des späten Zeitpunkts noch Geständnisse erfolgen, so der Richter, sollten die Strafen nicht über viereinhalb Jahre für den Hauptangeklagten, vier Jahre und dreieinhalb Jahre für die Komplizen betragen.

Die Beweislast war sowieso erdrückend, denn die Zivilfahnder, die den Friseur bereits seit längerer Zeit als potenziellen Drogenhändler in Verdacht hatten, fädelten ihren Zugriff akribisch ein. Zuerst handelte einer als vermeintlicher Kunde ein Geschäft über 50 Gramm Kokain zum Preis von 2500 Euro aus. Das Rauschgift hatte nach Meinung von Experten einen sehr hohen Reinheitsgrad.

Danach gingen die Drogenfahnder in die Vollen: Sie fragten ein komplettes Kilogramm zu 42 000 Euro nach, das der 47-Jährige jedoch nicht beschaffen konnte. Stattdessen wurden es knapp 500 Gramm „Koks“, das zum Preis von 21 000 Euro verkauft werden sollte. Am 4. Juli um 17.20 Uhr holte einer der beiden Komplizen das Rauschgift, nachdem das Geld in den Salon gebracht worden war. Der Deal war perfekt, auch aus strafrechtlicher Sicht.

Ein Pfund Kokain ist keine geringe Menge

Von einer „nicht geringen Menge“, wie sie im Gesetz genannt wird, kann man bei 500 Gramm sehr wohl sprechen. Die Angeklagten wurden deshalb nicht nur wegen illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln, sondern auch wegen gewerbsmäßigen Handels mit diesen Substanzen verurteilt, was vom Strafmaß her schwerer wiegt.