Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der letzte Prozess um den Amoklauf beendet. Foto: dpa

Die Klage gegen die Psychiatrie in Weinsberg ist zurückgewiesen worden. Der Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen hatte dieser eine Mitschuld an dem Massaker unterstellt. Das Landgericht Heilbronn folgte einem Gutachter, der keinen kausalen Zusammenhang mit der Tat feststellen konnte.

Heilbronn - Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn hat am Dienstag die Klage des Vaters des Amokschützen von Winnenden gegen das Zentrum für Psychiatrie am Weissenhof in Weinsberg und dessen Mitarbeiter abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann dagegen Berufung einlegen.

Wie berichtet, hatte der Vater von Tim K. der Klinik eine Mitschuld an dem Amoklauf seines Sohnes unterstellt. Die Ärzte hätten ihn nicht ausreichend über den psychischen Zustand des 17-Jährigen aufgeklärt. Auch sei es zu Behandlungsfehlern gekommen.

Mit seiner Klage forderte er, das Klinikum solle die Hälfte der gegen ihn gerichteten Schadensersatzforderungen tragen, insgesamt mehrere Millionen Euro. Die Heilbronner Richter entschieden dagegen, das Klinikum und seine Mitarbeiter hafte nicht neben dem Vater des Amokschützen. In einem psychiatrischen Gutachten seien zwar Behandlungsfehler festgestellt worden. Es könne aber nicht davon ausgegangen werden, dass diese Fehler mit eine Ursache für die Amoktat seien, heißt es in der Urteilsbegründung. Konkrete Ankündigungen für eine Tat habe es nicht gegeben. Auch seien die zuerst geäußerten Tötungsfantasien bei späteren Gesprächen verneint worden. Selbst Angaben zum Umgang mit Waffen hätten nicht den Rückschluss auf eine Amoktat zugelassen.

Für den Gutachter Professor Helmut Remschmidt lag kein kausaler Zusammenhang zwischen der Arbeit der Weinsberger Ärzte und dem Amoklauf des 17-Jährigen vor, wie er in der Verhandlung am 22. März in Heilbronn ausführte. „Ein direkter Nachweis, dass es bei fehlerfreier Behandlung nicht zu der Tat gekommen wäre, ist nicht zu führen“, sagte der renommierte Jugendpsychiater. „Es gibt keine Diagnose, keine einzige, die einen Amoklauf voraussagen lässt. In diesem Fall ist der einzige kausale Schluss – und den kennen Sie alle – der Zugang zu Waffen zu Hause.“

Der Sohn des Klägers erschoss am 11. März 2009 in der Albertville-Realschule in Winnenden und auf der anschließenden Flucht, die in Wendlingen endete, 15 Menschen und verletzte zahlreiche weitere, bevor er sich selbst tötete. Der Kläger selbst wurde daraufhin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dem Sportschützen wurde vorgeworfen, die Tatwaffe ungesichert in einem Kleiderschrank aufbewahrt zu haben.