Das Hamburger Urteil schmeckt der Familie Klotz nicht. Foto: Gottfried Stoppel

Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Die schwäbische Waldhornbrennerei darf ihren Whisky nicht weiter Glen Buchenbach nennen. Der Brenner Jürgen Klotz zeigt sich enttäuscht – der Streit könnte noch weitergehen.

Hamburg/Berglen - Die Berglener Waldhornbrennerei hat im Namensstreit um ihren Whisky „Glen Buchenbach“ eine Niederlage einstecken müssen: Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Name gegen EU-Recht verstoße. „Wir können uns die Niederlage nicht erklären – wenn das Gericht die Fakten anerkannt hätte, hätten wir gewinnen müssen“, sagte der Brenner Jürgen Klotz enttäuscht nach der Bekanntgabe des Urteils.

Die Urteilsbegründung wird der familiengeführten Brennerei aus dem Rems-Murr-Kreis erst in der kommenden Woche zugestellt. „Die Begründung könnte abenteuerlich werden“, vermutet Klotz. Denn eine andere Kammer desselben Gerichts habe vor einiger Zeit zugunsten von „Glen Els“, eines weiteren strittigen Namens eines Whiskys aus dem Harz, entschieden. „Das scheint mir nicht einleuchtend“, so Klotz. Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, wollen die Brennerei und ihre Anwälte prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen werden.

Darum geht es beim Streit um den Whisky-Namen Glen Buchenbach:

Der Streit zwischen der kleinen Brennerei und der mächtigen Scotch Whisky Association (SWA) hat mehrere Jahre angedauert. Die schottischen Whisky-Lobbyisten führen an, durch das Wort „Glen“, das im Gälischen „kleines Tal“ bedeutet, würde Verbrauchern ein „echter“ schottischer Whisky vorgegaukelt. Doch dieser ist – wie zum Beispiel Champagner – eine von der EU geschützte Herkunftsbezeichnung, deswegen reichte die SWA Klage ein.

Aus der Sicht der Familie Klotz ist das Wort dagegen eine Anspielung auf die Herkunft des Whiskys aus den Berglen. Die Hamburger Richter hatten jedoch schon im Dezember 2018 deutlich gemacht, dass sie die Argumente der SWA durchaus nachvollziehen können – mit dem Urteil vom Donnerstag sind sie der Sichtweise der Schotten nun tatsächlich gefolgt.

Der Rechtsstreit war bereits vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt worden. Dieser hatte den Fall jedoch im Juni nach Hamburg zurückgereicht – mit dem Hinweis, dass die Hamburger Richter zu klären hätten, ob ein durchschnittlicher Verbraucher beim Wort „Glen“ automatisch an schottischen Whisky denke. Für Klotz besonders unverständlich: „Die SWA hatte selbst eine europaweite Umfrage beim Allensbacher Institut in Auftrag gegeben.“ Und ebendiese habe ergeben, dass nur ein Prozent der Menschen, die überhaupt Whisky trinken, das Wort Glen mit Scotch in Verbindung brächten.

Eine Umfrage ließ die Brennerei auf ihren Sieg hoffen

Doch ganz unabhängig davon, wie das Urteil nun ausgefallen ist: Die kleine schwäbische Waldhorn-Brennerei ist durch den Prozess weltberühmt geworden. Unter anderem berichteten die amerikanische New York Times, der britische „Telegraph“ und natürlich deutschlandweite Medien über den Fall. Die Bestellungen von „Glen Buchenbach“ nahmen deutlich zu – schwer vorstellbar, dass die kleine Brennerei diese Aufmerksamkeit ohne den Prozess bekommen hätte.

Dass der Rechtsstreit derart großes Interesse auf sich zog, lag nicht nicht nur am David-gegen-Goliath-Prinzip: Die Entscheidung in der Sache gilt als Präzedenzfall. Denn die millionenschwere SWA verklagt regelmäßig Brennereien in Europa und auf der ganzen Welt, die in ihren Augen Verbrauchertäuschung betreiben. So hatte sie etwa gegen den Namen „Glen Breton“ eines kanadischen Whiskys geklagt – und nach neun Jahren verloren.