Issa L. kurz vor der Urteilsverkündung Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Das Landgericht hat den sogenannten Schwertmörder verurteilt, allerdings nicht zur Höchststrafe. Das Urteil ist richtig, findet George Stavrakis.

Stuttgart - Es gibt kein Urteil, das den Schmerz der Angehörigen lindern kann. Es gibt wohl auch kein Urteil, das die Öffentlichkeit nach einem so schrecklichen Fall wie dem des sogenannten Schwertmord zufriedenstellen wird. Trotzdem haben die Richterinnen und Richter des Landgerichts Stuttgart richtig entschieden. Issa L. ist des Mordes schuldig, wird aber nicht zur Höchststrafe – lebenslang – verurteilt, weil er nur vermindert schuldfähig ist.