Nur wenige Frauen gehen freiwillig anschaffen. Foto: dpa

Nach dem Urteil im Stuttgarter Paradise-Prozess können sich Bordellbetreiber nicht mehr herausreden. Das war überfällig, meint George Stavrakis.

Stuttgart - Die Luft für Betreiber von Bordellen, die nicht selbst als Zuhälter auftreten und meinen, so ihre Hände in Unschuld waschen zu können, wird nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart sehr dünn. Die Arbeit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts in Sachen Paradise war derart erfolgreich, dass man sie nach dem Prozess durchaus einen großen Wurf nennen darf.

Bisher war dieser Sorte von Rotlichtunternehmern in der Regel nur mit dem Nachweis von Wirtschaftsstraftaten wie Steuerhinterziehung beizukommen. Das könnte jetzt vorbei sein. Zwar haben Ankläger und Gericht mehrfach betont, Bordellchef Rudloff sei explizit nur Beihilfe zum Menschenhandel und zur Zuhälterei vorgeworfen worden. Denn man könne ihm nicht nachweisen, konkrete Kenntnis von der Pein der Prostituierten außerhalb des Paradise gehabt zu haben. Das ist juristisch korrekt. Trotzdem ist es natürlich in der Praxis Unfug.

Behörden haben alles richtig gemacht

Rudloff ist wie seine Kollegen im Bordellgeschäft ein rotlichterfahrener Mann. In dem Moment, als er die Rekrutierung der Frauen für sein Etablissement berühmt-berüchtigten Rockergruppen überließ, war ihm klar, dass keine selbstbewussten Prostituierten ihrer Arbeit im Paradise freiwillig und fröhlich pfeifend nachgehen werden. Die meisten der jungen Frauen werden von ihren Zuhältern wie Sklavinnen behandelt – nichts anderes. Der Angeklagte hat das aus Profitstreben bewusst hingenommen.

Polizei und Justiz stehen oft unter besonderer Beobachtung. In diesem Fall haben die Behörden alles richtig gemacht. Denn mit seinem Urteil hat das Landgericht ein starkes Signal ins Rotlicht gesendet. Bordellbetreiber müssen sich warm anziehen. Das war überfällig.

george.stavrakis@stzn.de