Vor Gericht kann sich der psychisch kranke Mann nicht an die Vorfälle erinnern. Foto: dpa/Peter Steffen

Der Mann, der im vergangenen Jahr ein Feuer in seinem Zimmer gelegt und außerdem eine Joggerin in Fellbach bedroht hat, ist wegen einer schizophrenen Erkrankung nicht schuldfähig.

Stuttgart/Fellbach - Der 25-Jährige, der im vergangenen Jahr in Fellbach eine Joggerin bedroht und das Bett in seinem Zimmer der Flüchtlingsunterkunft in der Esslinger Straße angezündet hat, wird in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Da der Mann an einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie leidet und damit schuldunfähig ist, kann er strafrechtlich nicht belangt werden. In dem nun abgeschlossenen Unterbringungsverfahren sollte nur geklärt werden, ob der Beschuldigte eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt und in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingewiesen werden muss. Das hat die 5. Große Strafkammer am Landgericht Stuttgart nun bejaht. Die Staatsanwältin hatte die Befürchtung geäußert, dass weitere Taten zu erwarten sind.