Das Landgericht Stuttgart verurteilt den ehemaligen Klinikum-Abteilungsleiter zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis und geht damit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.
Ungläubiges Staunen allerorten im Saal 6 des Landgerichts Stuttgart, als am Donnerstagmorgen der Vorsitzende der 20. Wirtschaftsstrafkammer, Hans-Jürgen Wenzler, das Urteil im Korruptionsprozess gegen den angeklagten Andreas Braun verkündete. Weder der bis 2016 für die Betreuung ausländischer Privatpatienten im Klinikum Stuttgart verantwortliche Abteilungsleiter und seine Verteidiger noch der Staatsanwalt hatten damit gerechnet, dass die Kammer wegen versuchten Betrugs, Untreue und Bestechlichkeit in 20 Fällen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten im Zusammenhang mit den Projekten Libyen und Kuwait aussprechen würde. Schon die Forderung der Anklage – drei Jahre und zehn Monate – erschien den Anwälten Frank Theumer sowie Wolfgang Linder wegen der Umstände, die das Urteil mildern können, unverhältnismäßig hoch.