Im Freiburger Gruppenvergewaltigungsprozess lautet das Urteil für den Haupttäter: fünfeinhalb Jahre Gefängnis. Das Opfer ist schwer traumatisiert.
Freiburg - Als das Urteil gesprochen ist, erhebt sich Majd H. und schlendert unaufgefordert mit seinen Fußfesseln zum Nebenausgang des Freiburger Paulussaals. Die Vollzugsbeamten laufen hinterher. Noch einmal strahlt der 23-Jährige so etwas wie Dominanz aus. „Das Urteil ist für mich keine Überraschung“, spricht kurz darauf sein Anwalt in die zahlreichen Mikrofone vor dem Konzertsaal der evangelischen Kirche, in den das Gericht wegen Corona umgezogen ist. Die Kammer habe ja schon im Vorfeld zu verstehen gegeben, dass es dem fragwürdigen Gutachten folge, bedauert der Anwalt. Nun warte man die schriftliche Urteilsbegründung ab. „Dann wird mein Mandant entscheiden, ob er in Revision geht.“
Anderthalb Stunden dauert zuvor die Urteilsverkündung in diesem Prozess, der wahlweise als Hans-Bunte-Fall, benannt nach dem Tatort, oder als Gruppenvergewaltigung bundesweit bekannt geworden ist und der teuerste in der Freiburger Justizgeschichte sein soll. Für fünf Jahre und sechs Monate soll Majd H. ins Gefängnis. „Sie sind der Haupttäter“, sagt der Vorsitzende Richter Stefan Bürgerlin. Er habe die Ecstasy-Tabletten besorgt, die Anne B. (Name geändert) zum wehrlosen Opfer machten. Er habe sie vergewaltigt und anschließend erst seine Mitangeklagten angestiftet. Dementsprechend kürzer fallen die Haftstrafen der anderen aus. Insgesamt sieben Männer im Alter zwischen 18 und 30 Jahren, die meisten von ihnen Syrer, aber auch ein Deutscher, werden wegen Vergewaltigung zu Jugend- und Haftstrafen von drei Jahren bis vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Ein Angeklagter erhält wegen eines sexuellen Übergriffs eine Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Zwei Männer werden wegen unterlassener Hilfeleistung zu zwei und vier Monaten Haft verurteilt. Das Gesetz gebe bei diesem Delikt nur einen geringen Strafrahmen vor, sagt Bürgerlin.
Der Richter glaubt der „standardmäßigen“ Verteidigung nicht
Es ist die Nacht auf den 14. Oktober 2018, als sich für Anne B. alles ändert. Mit einer Freundin fährt sie gegen 23 Uhr mit der Straßenbahn zu dem im Industriegebiet gelegenen Technoclub auf dem Hans-Bunte-Areal. Die jungen Frauen sind gut gelaunt. In der Bahn trinken sie ein Bier. Im Club springen sie auf die Tanzfläche. Da begegnen sie Majd H. und einem jüngeren Freund. Dem hat Majd H. ein paar Ecstasy-Pillen gegeben. Die soll er gewinnbringend verkaufen, damit er sich auch ein Getränk leisten kann. Die Tabletten sind herzförmig. Anne B. hat im Gegensatz zu ihrer Freundin keine Erfahrung damit, beide wollen probieren. Es sind besonders hoch dosierte Pillen.
Kurz darauf trifft man sich auf der Tanzfläche wieder, und Majd H. schickt seinen Freund zur Bar, um für die Mädchen Wodka Red Bull zu holen. Während die Freundin dankend ablehnt, trinkt Anne B. und kommt mit Majd H. ins Gespräch über dessen Tattoos. „Ich habe noch eines am Oberschenkel, das kann ich dir aber nur draußen zeigen“, sagt Majd. Die Freundin hält das für keine gute Idee. Doch Anne B. sagt: „Vertrau mir.“ Völlig arglos folgt sie Majd vor die Tür.
All dies habe sie in einer nicht öffentlichen Videovernehmung glaubhaft und ohne Belastungseifer geschildert, sagt Bürgerlin. Sie habe sich in diesem Moment beschwingt gefühlt, fast schwebend und überhaupt nicht misstrauisch. Doch als sie nach dem Betrachten des Tattoos zurück in die Disco wollte, habe Majd sie von hinten zu Boden gerissen. Auch hier schilderte sie ihre Gefühle. Als er sie vergewaltigte, sei es ihr vorgekommen, als hätte sie die Kontrolle über ihren Körper verloren. Von den weiteren Stunden seien ihr nur „Erinnerungsinseln“ geblieben, so der Richter. Ein Mann nach dem anderen macht sich im Gebüsch über sie her. Einmal mischt sich plötzlich ein Zweiter ein und zerrt seinen Kumpel weg. Ein Retter ist auch er nicht. „Lass das, das gibt nur Ärger, und du holst dir noch eine Krankheit“, soll er zu seinem Freund gesagt haben. Die Frau lässt er liegen.
Was die Angeklagten während des Prozesses immer wieder betonten, hält Richter Stefan Bürgerlin für eine bloße Schutzbehauptung. Dass das Opfer selbst Sex gewollt habe, werde von den Tätern bei solchen Prozessen „standardmäßig behauptet“ und sei „auch nicht besonders originell“. Das sei im Übrigen auch dem verhinderten Helfer gleich gekommen. Die Frau sei halb nackt gewesen, habe angeblich Sex gewollt, aber mit Erde geworfen, erklärte er in einer Vernehmung. „Die war nicht normal.“ Es sei für jeden ersichtlich gewesen, dass Anne B. überhaupt nicht mehr ihren Willen habe artikulieren können. Der toxikologische Gutachter habe dies im Prozess auch klar benannt. Die Wirkung von Ecstasy, Alkohol und Koffein habe die Frau willenlos gemacht. Ein solcher Giftmix sei aber nicht sexuell stimulierend. „Man denkt an alles, nur nicht an Sex.“
Knapp drei Stunden dauert das Martyrium. Dann spricht sie plötzlich ein Mann laut an. Anne B. kommt ein wenig zu sich. Noch ist alles wie ein Nebel um sie, aber dann ist sie dankbar. Man hört es im Mitschnitt eines Handygesprächs. „Du bist ein guter Mensch“, sagt da die junge Frau im Hintergrund. Ihre Stimme klingt quietschend und schrill. Für Richter Bürgerlin ist es ein sehr aufschlussreiches Dokument, das der junge Mann selbst per Handyapp aufgenommen hat. Der Drogenmix und der Eindruck des traumatischen Erlebnisses habe sie immer noch arglos gemacht. Der junge Mann nimmt sie mit zu sich nach Hause. Sie verbringt die Nacht im Flüchtlingsheim. Er ist der Einzige, der nach den Erkenntnissen des Freiburger Gerichts nicht nur die Finger von der Frau lässt, sondern ihr auch hilft.
Das liberale Freiburg wird in den Grundfesten erschüttert
Als die 18-Jährige gegen 10 Uhr aufwacht, dämmert ihr, was ihr widerfahren ist. Ohne ihren Retter zu wecken, schleicht sie sich aus dem Flüchtlingsheim und geht zur Polizei. Vor Gericht wird der Mann wegen der Vergewaltigung freigesprochen. Ob er früher hätte handeln können, lasse sich nicht sagen.
In großer Ruhe und fast geschäftsmäßig trägt Bürgerlin das Urteil vor. Dabei hat der Fall wegen seiner Obszönität und wegen der Beteiligung junger Flüchtlinge sehr viel Aufsehen erregt. Das liberale Freiburg, das noch unter dem Eindruck der Ermordung einer jungen Studentin durch einen afghanischen Flüchtling stand, sah sich in seinen Grundfesten erschüttert. Die AfD rief zu einer Demonstration auf, der gerade frisch ins Amt gekommene Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) forderte Besonnenheit und sah sich im Internet üblen Beschimpfungen und Drohungen ausgesetzt. Stadt und Land vereinbarten eine Erneuerung der Sicherheitspartnerschaft.
Inzwischen ist wieder Ruhe eingekehrt. Die lange Prozessdauer von mehr als einem Jahr mit vielen Verhandlungstagen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, hat den Fall aus dem Fokus genommen. Zum Urteil ist der Zuschauerandrang mäßig. Zwei Straßen weiter wird wieder demonstriert. Es geht nicht um Flüchtlingskriminalität, sondern um Wohnungsnot. Die junge Frau aber ist schwer traumatisiert, sie leide unter Schlafstörungen. Mehr könne man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen, „aber das ist noch lange nicht alles“, sagt Richter Bürgelin.