Einem Bruder von Tugce A. ist das Urteil für Sanel M. zu milde. Foto: dpa pool

Einem Bruder der durch einen Schlag ums Leben gekommenen Studentin Tugce ist das deutsche Jugendstrafrecht zu lasch. Dem Gericht seien keine Vorwürfe zu machen, "aber das ist viel zu wenig für ein Menschenleben."

Köln/Darmstadt - Ein Bruder der nach einem verhängnisvollen Schlag ums Leben gekommenen Studentin Tugce hält das Jugendstrafrecht in Deutschland für zu lasch. "Der Rahmen, in dem sich das Jugendstrafrecht bewegt, ist viel zu milde", sagte Dogus Albayrak in der Sendung "Stern TV".

Das Landgericht Darmstadt hatte den 18 Jahre alten Täter Sanel M. am Dienstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. "Dem Richter ist nichts vorzuwerfen", meinte der Bruder. Das Gericht habe sich an das Gesetz gehalten. "Aber das ist viel zu wenig für ein Menschenleben."

Das Gericht befand Sanel M. für schuldig, der 22-jährigen Tugce im vergangenen November auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Offenbach ins Gesicht geschlagen zu haben. Sie stürzte und erlitt beim Aufprall mit dem Kopf so starke Hirnverletzungen, dass sie wenige Tage später starb.

Die Kammer urteilte nach Jugendstrafrecht, weil Sanel M. als heranwachsender 18-Jähriger "schädliche Neigungen" und "erhebliche Erziehungsdefizite" beim Umgang mit Gewalt habe.

Erziehungsgedanke im Mittelpunkt

In diesem Strafrecht steht der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt und nicht die Strafe. Sanel M. hat nun die Möglichkeit, während der Haft eine Ausbildung zu machen.

"Wie kommt der Täter wieder auf die Füße?", beschrieb der Jugendstrafrechtler Lukas Pieplow vom Deutschen Anwaltverein am Donnerstag das Ziel. Eine Resozialisierung sei "noch ernster zu nehmen als bei Erwachsenen". Bei einer Jugendstrafe seien auch häufiger Besuche möglich.

Da Sanel M. bereits mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, dürfte eine vorzeitige Haftentlassung nach Einschätzung von Juristen erst nach zwei Dritteln der Strafe infrage kommen. Das könnte - bei drei Jahren Gesamtstrafe - nach 24 Monaten der Fall sein. Die schon abgesessene U-Haft von sieben Monaten wird berücksichtigt, so dass Sanel M. in 17 Monaten das Gefängnis wieder verlassen könnte.

Der Familie gehe es nach dem Verlust von Tugce nach wie vor schlecht, schilderte der Bruder. Der Prozess habe seelische Wunden wieder aufgerissen. "Jetzt nach dem Urteil kann man aber einen Schlussstrich ziehen." Er bekräftigte das Vorhaben, in Erinnerung an Tugce eine Stiftung zu gründen.