„Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe“, sagte Schuhbeck in seinem letzten Wort vor Gericht. Hier ist der Starkoch mit seinen Anwälten zu sehen. Foto: IMAGO/Sven Simon/IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON

Wegen Steuerhinterziehung ist der Münchner Starkoch zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Wie sich Alfons Schuhbeck vor Gericht äußerte.

Der Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Die Wirtschaftsstrafkammer des Münchner Landgerichts verurteilte den 73-Jährigen am Freitag wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, eine Bewährungsstrafe ist damit nicht möglich. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der Koch und Promiliebling zwischen 2009 und 2016 Millionenbeträge in bar aus den Kassen seiner beiden Münchner Lokale genommen und mithilfe von Computermanipulationen der Kassen die dazugehörigen Rechnungen aus den Systemen gelöscht hat.

Schuhbeck hat laut der Vorsitzenden Richterin Andrea Wagner knapp 2,3 Millionen Euro hinterzogen. Ab einer Höhe von einer Million ist laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Bewährungsstrafe kaum mehr möglich. Der mitangeklagte frühere Angestellte von Schuhbeck, Jürgen W., wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. W. hatte für Schuhbeck extra ein Computertool entwickelt, damit dieser das Kassensystem überlisten konnte.

Richterspruch berücksichtigt Schuhbecks Alter

In der Urteilsbegründung sagte Richterin Wagner: „Das war kein normaler Gastrofall, kein simpler Griff in die Kasse, sondern es ist durch Herrn Schuhbeck sehr raffiniert verschleiert worden, und zwar über einen sehr langen Zeitraum.“ Ihn zeichne eine „durchaus hohe kriminelle Energie“ aus. Auch habe er sich zu Beginn „nicht so recht zu einem Geständnis aufraffen können“. Zudem werde wohl der Staat und damit der Bürger „auf dem Schaden sitzenbleiben“. Alfons Schuhbecks vergleichsweise hohes Alter sei aber in die Strafzumessung eingeflossen.

Der Beginn des letzten Verhandlungstags war nochmals von Zahlen geprägt: Über zwei Stunden hinweg wurde haarklein diskutiert, inwieweit Schätzungen des Steuerbetrugs in einem der Restaurants zu hoch oder angemessen seien. Schuhbecks Verteidiger Sascha König versuchte, einzelne Summen runterzubringen – um die Schuld zu mildern.

Rührung ist in Schuhbecks Gesicht zu lesen

Nach 75 Minuten Beratungen war es Schuhbeck selbst, der dem Geschacher ein Ende bereitete. Konzentriert trug er vor, er übernehme „die Verantwortung“ und wolle nicht, dass seine Verteidiger weiter über einzelne Beträge ringen. Sie sollten „etwaigen Bedenken nicht mehr nachgehen“. Dies alles soll nun ein schnelles Ende nehmen, macht Schuhbeck deutlich, auch wenn er da schon weiß, dass es für ihn Gefängnis bedeuten kann.

Rührung ist in seinem Gesicht zu lesen, als die Richterin einer Mitarbeiterin erlaubt, eine „Petition“ seines Personals vorzulesen. „Mit Engelsgeduld“ habe sich der Chef um seine Leute gekümmert, heißt es darin. Das Gericht möge „Milde walten lassen“. Denn: „Nur ungern würden wir unseren Alfons verlieren.“

Schuhbecks Verteidiger bittet um Verständnis

Im Stakkato rattert dann die Staatsanwältin ihr Plädoyer runter. Sie verlangt eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten, natürlich ohne Bewährung. Schuhbeck sei mit seinen Griffen in die Kassen über mehrere Jahre „sehr planmäßig vorgegangen“. Seine zwei Teilgeständnisse seien „eher taktisch motiviert gewesen“.

Verteidiger Sascha König versuchte mit ganzer Kraft, Verständnis für den 73-Jährigen hervorzurufen. „Schuhbeck hat gerade eben einen Schlussstrich gezogen“, sagt er, trotz Kenntnis einer möglichen Gefängnisstrafe. Das müsse man ihm hoch anrechnen.

Seine Motivation sei nicht Geldgier gewesen, mit den entnommenen Summen habe er vielmehr immer wieder versucht, seine Unternehmen zu halten. Auch als er insolvent war, habe er noch 16 Stunden am Tag weitergearbeitet: „Er hat sich nicht versteckt.“

Dass ab einer Million Euro Steuerbetrug zwangsläufig der Gang ins Gefängnis ansteht, bestritt der Verteidiger. Das Gericht sollte vielmehr auch den individuellen Fall würdigen. Auch beispielsweise mildernd in Rechnung stellen, dass sich Schuhbeck aus eigenem Antrieb nach 2016 wieder „steuerehrlich“ gemacht und anschließend keine Straftaten mehr begangen habe. Verteidiger König plädierte für eine zweijährige Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Der Verurteilte ringt um Fassung

Das letzte Wort von Alfons Schuhbeck fiel knapp aus, er bemühte sich um Fassung. „Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe“, sagt er. „Ich übernehme die Verantwortung und bitte das Gericht, dies zu berücksichtigen.“ Wortlos verlassen er und seine Verteidiger nach dem Urteil den Saal. Eine Woche lang kann Revision eingelegt werden.

Vor achteinhalb Jahren wurde in genau demselben Saal 134 in München ein anderer Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen einen Prominenten geführt: die einstige FC-Bayern-Ikone Uli Hoeneß. Er war von Beginn an voll geständig. Statt der in der Anklage aufgeführten 3,5 Millionen hinterzogenen Euro bei Börsenzockereien gestand Hoeneß sogar von sich aus, dass es sich um 18,5 Millionen gehandelt habe. Nach vier Prozesstagen wurde Hoeneß im März 2014 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach sieben Monaten im Gefängnis in Landsberg am Lech wurde er Freigänger, Ende Februar 2016 kam er zunächst auf Bewährung frei.