Mit der App von My Taxi können Kunden angeschlossene Taxis bestellen – in Zukunft aber nur noch zum regulären Preis. Foto: dpa

Die Daimler-Tochter My Taxi darf keine Rabatte auf Taxifahrten mehr anbieten. Das hat das Frankfurter Landgericht entschieden. Das Urteil gilt bundesweit. Daimler wird wohl in Berufung gehen.

Stuttgart/Frankfurt - Hin und her sind die Gerichtsurteile in Sachen My Taxi in den vergangenen Monaten gegangen. In Köln gab es einen Protestzug, in Stuttgart, Hamburg und Frankfurt zogen Verbände und Vermittlungszentralen gegen die Daimler-Tochter juristisch zu Felde. Mal haben sie gewonnen, mal verloren. Jetzt gibt es erstmals ein bundesweit gültiges Urteil. Und das hat es in sich. Rabatte auf Taxifahrten, so das Frankfurter Landgericht am Dienstag, sind verboten. Eine Vollbremsung für Daimler.

My Taxi bietet über eine App fürs Mobiltelefon die Vermittlung angeschlossener Taxis an. Das tun allerdings neben der telefonischen Bestellung auch die meist genossenschaftlich organisierten Taxi-Zentralen überall im Land. Weil der Marktanteil der Daimler-Tochter noch ziemlich gering ist, hat sie mehrfach mit Werbeaktionen auf sich aufmerksam gemacht: Wer die App in einem bestimmten Zeitraum nutzt, bezahlt nur die Hälfte. Den Rest übernimmt Daimler.

Was für den Kunden zunächst einmal positiv klingt, könnte schnell zum Bumerang werden, kritisieren die herkömmlichen Vermittlungszentralen sowie die Taxiverbände. Denn laut Personenbeförderungsgesetz ist das Über- oder Unterschreiten der behördlich festgelegten Tarife verboten. Daimler wolle mit My Taxi die Taxi-Zentralen mit ihren rund zehntausend Mitarbeitern vom Markt drängen und schieße dafür Millionensummen zu, so die Genossenschaft Taxi Deutschland, die in Frankfurt gegen die Rabatte geklagt hat. „Ist die Konkurrenz tot und die Tarifpflicht aufgeweicht, kann der Kunde nichts mehr gegen höhere Preise oder weniger Service tun“, sagt deren Vorsitzender, Dieter Schlenker.

My Taxi sieht sich nur als Vermittler

My Taxi hat sich gegen entsprechende Klagen bisher vor Gericht mehrfach durch ein Schlupfloch aus der Affäre gezogen. Man sei ja keineswegs Personenbeförderer, sondern lediglich Vermittler, so die Argumentation. Also gelte das Gesetz für die App nicht. Dem hat das Frankfurter Landgericht jetzt deutlich widersprochen. „Von der Höhe des gesetzlich festgelegten Preises darf weder nach oben noch nach unten abgewichen werden“, sagte die Vorsitzende Richterin. Auch My Taxi unterliege dieser Verpflichtung, „zumal deren Tätigkeit im Rahmen der Rabattaktionen über die eines klassischen Vermittlers hinausgeht“.

Die Reaktionen auf das Urteil fallen erwartungsgemäß höchst unterschiedlich aus. „Diese Entscheidung ist positiv für Verbraucher und für die mittelständischen Taxibetriebe und Taxizentralen“, sagt Schlenker. My-Taxi-Aktionen täuschten nur vor, dass Taxifahrten billiger sein könnten. Der Rabatt werde schließlich „vom finanzstarken globalen Unternehmen Daimler subventioniert“. Auch Murat Arslan von der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale (Taz) zeigt sich zufrieden: „Das ist gut gelaufen. Wir fühlen uns bestätigt.“ Die Taz war mit einer einstweiligen Verfügung gegen My Taxi vorgegangen, hatte in der ersten Instanz recht bekommen, in der zweiten nicht.

Auch jetzt ist zu erwarten, dass My Taxi in Berufung geht. „Wir sind enttäuscht über die Entscheidung. Wir sind weiterhin von der Rechtmäßigkeit unserer Aktionen überzeugt“, sagt ein Sprecher der Daimler Financial Services AG. Man wolle jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und „prüfen, ob wir in die nächste Instanz gehen“. Man stehe zu My Taxi und sei weiterhin von der Idee überzeugt. „Wir werden das Geschäftsmodell auch 2016 weiter ausbauen“, kündigt der Sprecher an. Es klingt wie eine Kampfansage an die Branche.

Info: Personenbeförderungsgesetz

Das Personenbeförderungsgesetz regelt, wie in Deutschland der öffentliche Nahverkehr abzulaufen hat. In 66 Paragrafen sind Rechte und Pflichten von Transportunternehmen, Genehmigung, Haftung oder Sonderbestimmungen für die einzelnen Verkehrsarten festgehalten.

Taxis zählen laut Gesetz zum Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen. Dessen Tarife können Länder oder Stadt- und Landkreise verbindlich festlegen.

Das Frankfurter Landgericht beruft sich in seinem Urteil unter anderem auf Paragraf 39. Dort heißt es: „Die nach Absatz 1 festgestellten Beförderungsentgelte dürfen nicht über- oder unterschritten werden; sie sind gleichmäßig anzuwenden. Ermäßigungen, die nicht unter gleichen Bedingungen jedermann zugutekommen, sind verboten und nichtig.“ (jbo)