Karlsruhe entscheidet, dass im politischen Wettbewerb das Recht auf Chancengleichheit gewahrt werden muss. Foto: dpa

Das Urteil aus Karlsruhe gegen Ministerin Wanka erstaunt nur auf den ersten Blick, kommentiert Christian Raht.

Karlsruhe - Es war wie im Kindergarten. Die AfD brüllte „Rote Karte für Merkel“. Die Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) blaffte in einer Pressemitteilung mit dem Titel „Rote Karte für die AfD“ auf der Homepage ihres Ministeriums zurück. Nun war die AfD sauer, Begründung: Die Ministerin habe ihre Pflicht zur Neutralität verletzt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das jetzt in einem Urteil bestätigt. Im politischen Wettbewerb müsse das Recht auf Chancengleichheit gewahrt werden, entschied das oberste Gericht.

Wer das Dienstwappen benutzt, handelt für den Staat und muss sich neutral verhalten

Auf den ersten Blick erstaunt der Urteilsspruch. Heißt es nicht: „Auf einen groben Klotz gehört auch ein grober Keil“? Doch das gilt nicht immer. Es kommt vielmehr darauf an, wer in welcher Rolle spricht. Parteivertreter dürfen ruppig und polemisch sein, um Gehör zu finden. Wer aber in der Regierung den Staat vertritt, muss sich sachlich verhalten – auch gegenüber der AfD. Zwar sind die meisten Minister zugleich Parteipolitiker. Doch wer das Dienstwappen und die Homepage des Ministeriums benutzt, handelt für den Staat und muss sich neutral verhalten. Natürlich darf sich die Regierung gegen polemische und unsachliche Kritik wehren. Aber sie muss das sachlich tun und darf nicht mit gleicher Münze heimzahlen. Eine Regierung darf auch nicht lügen, nur weil sie mit Lügen angegriffen wird.