Iwan Pawlow (2.v.l.), Anwalt des inhaftierten Kremlgegners Nawalny, spricht während einer Verhandlungspause an einem Moskauer Gericht mit Journalisten. Foto: dpa/Alexander Zemlianichenko

Vorläufige Verbote waren bereits verhängt worden, nun ist es beschlossene Sache: Die Organisationen von Kremlkritiker Alexej Nawalny sind in Russland verboten. Für seine Unterstützer bedeutet das auch: Sie dürfen bei Wahlen nicht mehr kandidieren.

Moskau - Russlands Justiz hat mehrere Organisationen des inhaftierten Kremlgegners Alexej Nawalny endgültig verboten. Unter anderem die Anti-Korruptions-Stiftung FBK und die Regionalstäbe des Oppositionellen seien als extremistisch eingestuft worden, teilte das Moskauer Gericht am Mittwochabend nach rund zwölfstündiger Verhandlung mit. Nawalnys Anwälte kündigten umgehend Berufung an.

Seine Unterstützer hatten das Verfahren als politisch motiviert kritisiert. Im Zusammenhang mit einem neu erlassenen Gesetz dürfen sie nun unter anderem bei der Parlamentswahl im Herbst nicht mehr antreten.

Bereits vor einigen Wochen war ein vorläufiges Betätigungsverbot gegen Nawalnys Regionalstäbe verhängt und die Tätigkeit seiner Anti-Korruptions-Stiftung massiv eingeschränkt worden. Wenige Tage später setzte die Finanzaufsichtsbehörde die Regionalstäbe auf die Liste extremistischer und terroristischer Organisationen.

„Solange es euch gibt, verschwinden wir nicht“

Nawalnys Unterstützer beklagen, dass die Justiz so den Kampf gegen Korruption sowie die Straßenproteste vor der Dumawahl im September lahmlegen will. Deutliche Kritik am Vorgehen der russischen Behörden kam zuletzt auch aus dem Ausland.

Nawalny selbst kritisierte in einem Instagram-Beitrag, dass der Gerichtsprozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Der 45-Jährige appellierte an alle Unterstützer, sich nicht unterkriegen zu lassen. „Solange es euch gibt, verschwinden wir nicht.“

Aus Sicht der Moskauer Staatsanwaltschaft destabilisiert Nawalnys Bewegung „die gesellschaftlich-politische Lage im Land“. Sie rufe auf zu „extremistischen Aktivitäten, zu Massenunruhen - auch mit Versuchen, Minderjährige in gesetzeswidrige Handlungen zu verwickeln“. Mit der Einstufung als extremistisch gehen für Nawalnys Strukturen laut eigener Darstellung unter anderem Kontosperrungen, Arbeitsverbote und versiegelte Büroräume einher.

„Anti-Nawalny-Gesetz“

Seit wenigen Tagen gilt zudem ein neues Gesetz, das es Unterstützern extremistischer Vereinigungen künftig verbietet, bei Wahlen zu kandidieren. Von russischen Oppositionellen war es mit Blick auf die absehbare Gerichtsentscheidung als „Anti-Nawalny-Gesetz“ bezeichnet worden. Nawalnys Team hatte dennoch angekündigt, nicht aufgeben zu wollen. Mit Blick auf die Dumawahl im September ruft es etwa zum „schlauen Abstimmen“ auf: Bürger sollen für einen beliebigen Kandidaten stimmen - nur nicht für jenen der Kremlpartei.

Erst im April waren landesweit Zehntausende Menschen bei Demonstrationen für den im Straflager inhaftierten 45-Jährigen auf die Straße gegangen. Bereits im Januar gab es Massenproteste. Der populäre Oppositionspolitiker, der im vergangenen Jahr nur knapp einen Giftanschlag überlebte, ist seit Monaten in einem Straflager inhaftiert.