Der Hauptangeklagte Marco G. hat die Höchststrafe erhalten. Foto: dpa

Urteile in Fällen wie die der Bombenleger vom Bonner Hauptbahnhof wird es künftig öfter geben. Die Anklagen wegen islamistischen Terrors steigen sprunghaft. In Düsseldorf hat das Gericht gründlich verhandelt und hart geurteilt. Weiter so, fordert Politik-Redakteur Christian Gottschalk.

Düsseldorf - Deutsche Gerichte müssen oft mit dem Vorwurf leben, zu viel Milde walten zu lassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Prozess gegen die Bombenleger vom Bonner Hauptbahnhof das Gegenteil unter Beweis gestellt. Für einen versuchten Mord hat der Senat den Haupttäter nicht nur lebenslang hinter Gitter geschickt, sondern auch noch eine mögliche Freilassung nach 15 Jahren verhindert. Mehr geht nicht. Anders als bei einem vollendeten Mord, bei dem die Gerichte keine Wahl haben, was die Höhe der Strafe angeht, wäre beim Versuch eine befristete Haftstrafe möglich gewesen.

Fast jeden Tag eine neue Anklage

Mangelnde Sorgfalt wird man dem Gericht ebenfalls kaum unterstellen können. Der Prozess war gründlich, langwierig war er auch. Die Bonner Bombe ist zu einem Zeitpunkt gelegt worden, als Deutschland noch verschont war vom Grauen des islamistischen Terrors. Im Dezember 2012 hatte es noch keinen Axtangriff bei Würzburg gegeben, noch keine Messerattacke in Hannover, keinen Selbstmordanschlag in Ansbach und erst recht keinen Gedanken an das Massaker von Berlin. Inzwischen erhebt die Bundesanwaltschaft fast jeden Tag Anklage wegen Terror. 240 neue Verfahren waren es 2016, die allermeisten gegen mutmaßliche Islamisten. Es ist zu wünschen, dass die Gerichte die Gründlichkeit beibehalten – und die Härte des Gesetzes auch.