Der Energiekonzern muss weitere Teile der Versorgungsleitungen in der Stadt Stuttgart an den städtischen Konkurrenten abgeben.
Stuttgart. - Die Netze BW, ein Tochterunternehmen der Energie Baden-Württemberg (EnBW), muss weitere Strom- und Gasnetze, und zwar weite Teile des Gashochdruck- und des Hochspannungsnetzes, an die Stuttgart Netze GmbH abgeben. Das sehe das Energiewirtschaftsgesetz vor, wenn die Leitungen für die allgemeine Versorgung im Gemeindegebiet erforderlich seien. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart unter dem Vorsitz von Richter Christoph Stefani am Donnerstag entschieden. Der Streitwert liegt bei 30 Millionen Euro. Die Revision wurde zugelassen.
Unmittelbare Bedeutung für den Endkunden in Stuttgart hat die Entscheidung nicht. Die Zuverlässigkeit der Versorgung sei unabhängig vom Verfahren sichergestellt, betonte Olaf Kieser, Geschäftsführer der Stadtwerke Stuttgart und Aufsichtsratschef der Stuttgart Netze. Für die Stadtwerke, die einen Anteil von 74,9 Prozent an Stuttgart Netze halten (der Rest gehört Netze BW) ist die Zuordnung der Infrastruktur gleichwohl bedeutend. Für die Energie-Durchleitung werden Gebühren erhoben, die einen Beitrag zum Umsatz und Ertrag liefern. Der Streit selbst bleibe „ohne Einfluss auf die Kooperation beider Unternehmen“, so Kieser. „Wir sind erfreut und gehen davon aus, dass die Netze BW das Urteil akzeptiert“, sagte der für die städtischen Beteiligungen zuständige Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU).
EnBW denkt an Revision
2014 hatte die Landeshauptstadt die Konzession für die Strom- und Gasnetze an die Kooperation aus Stadtwerken und Netze BW vergeben. Neben dem Eigentum sollen die Stadtwerke auch beim Betrieb zum 1. Januar 2019 die Mehrheit von 74,9 Prozent erhalten. Die Zuteilung der Hochdruck- und Hochspannungsanlagen war von Anfang an strittig. Stuttgart Netze hat nun auch in der zweiten Runde Recht bekommen. Wenige Leitungen und Regelungsanlagen bleiben bei Netze BW. Das Unternehmen muss zudem umfassenden Einblick in seine Zahlen geben, zum Beispiel Anschaffungskosten und Restwerte, die Eigenkapitalverzinsung, Bilanzen und Schadensberichte liefern.
Man nehme das Urteil „mit Bedauern zur Kenntnis“, so Netze BW-Geschäftsführer Christoph Müller, und werde es prüfen. Aus dem Schlusssatz könnte man lesen, dass die Revision nahe liegt. Die Frage der Zuordnung sei „über Stuttgart hinaus von großer Bedeutung für alle Netzbetreiber“.