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„Mann“ oder „Frau“? Diese Geschlechterunterteilung beim Online-Shopping hat das Oberlandesgerichts Karlsruhe nun wegen unerlaubter Diskriminierung nicht binärer Menschen verurteilt.

Karlsruhe - Wenn Unternehmen beim Online-Shopping nur die Anreden „Frau“ und „Herr“ zur Auswahl anbieten, ist das nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe unerlaubte Diskriminierung nicht binärer Menschen. So bezeichnen sich Personen, die sich nicht einer der Kategorien männlich oder weiblich zuordnen. Wenn sie beim Bestellvorgang keine dritte Auswahloption haben, ist das nach der Entscheidung des Gerichts ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wegen des Geschlechts. Die Betroffenen würden in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, teilte das OLG am Mittwoch mit. (Az. 24 U 19/21, Urteil vom 14. Dezember 2021)

Die klagende Person hat den Angaben nach beim Standesamt „keine Angabe“ unter der Rubrik „Geschlecht“ eintragen lassen. Sie hatte im Herbst 2019 auf der Internetseite eines Bekleidungsunternehmens verschiedene Kleidungsstücke bestellt. Weil sie im Zuge des Bestellvorgangs gezwungen war, eine der Anreden „Herr“ oder „Frau“ zu wählen, klagte sie auf Entschädigung in Höhe von mindestens 2500 Euro. Das Landgericht Mannheim wies die Klage ab. Auch das OLG sah keinen Anspruch auf Entschädigung. Dafür sei die Verletzung nicht schwerwiegend genug, vor allem da sie im privaten Bereich stattfand.

Auch einen Anspruch auf Unterlassung sah das Gericht mangels Wiederholungsgefahr nicht. Die Firma habe im Anredefeld mittlerweile die Auswahlmöglichkeit „Divers/keine Anrede“ ergänzt. „Sie hat damit eine geschlechtsneutrale Anrede für die Zukunft sichergestellt.“ Die Entscheidung ist den Angaben zufolge rechtskräftig.