Der Mann war 2020 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren sowie Sicherungsverwahrung verurteilt worden. (Symbolfoto) Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Das Landgericht Freiburg hatte 2020 einen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben, sodass sich eine andere Strafkammer mit dem Fall befassen muss.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Freiburg gegen einen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgehoben. Er war im Mai 2020 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren sowie Sicherungsverwahrung verurteilt worden, weil er sich unter anderem in 132 Fällen an seiner minderjährigen Stiefenkelin vergangen haben soll.

In seinem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichen Beschluss rügte der Strafsenat nun, dass das Landgericht einen Beweisantrag der Verteidigung ablehnte und ihm nicht nachgegangen war. Deshalb war die Revision des Mannes erfolgreich. Er hatte zu den Vorwürfen keine Angaben gemacht. Nun muss sich eine andere Strafkammer in Freiburg mit dem Fall befassen.