Deutsche Verlage kämpfen seit Jahren dagegen, dass Google Texte ihrer Internetseiten kostenlos auf dem eigenen, werbefinanzierten Portal übernimmt. Foto: dpa/Stefan Jaitner

Der Europäische Gerichtshof kippt das deutsche Leistungsschutzrecht – nun muss der Gesetzgeber handeln, kommentiert Markus Grabitz.

Brüssel - Wegen einer sehr formalistischen Auslegung der Gesetze wurde das deutsche Leistungsschutzrecht vom höchsten europäischen Gericht gekippt. Damit ist der Versuch vorerst gescheitert, den Internetriesen Google zur Kasse zu bitten, wenn er sich geistiges Eigentum von Journalisten aneignet und es über die Suchmaschine Nutzern in aller Welt zur Verfügung stellt. Man muss das bedauern, weil Google nun mehrere Millionen Euro, die den Urhebern zustehen, behalten kann. Vermutlich hat sich das Bundesjustizministerium in dem Verfahren auch nicht sehr klug angestellt.