Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat Recht gesprochen. Foto: dpa

Ein Ehepaar scheitert mit dem Wunsch nach Selbstmordmedizin vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das ist nur ein wichtiges Urteil in Sachen Sterbehilfe. Ein Überblick.

Leipzig - Der Wunsch nach einem selbstbestimmten Tod verpflichtet den Staat nicht dazu, Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung bereitzustellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es ist nur eines von zahlreichen Urteilen, die in diesem Zusammenhang in jüngster Zeit gefällt wurden. Wir geben einen Überblick.