Der Bundesgerichtshof erklärte von der BHW Bausparkasse erhobene Jahresentgelte für unzulässig. Foto: dpa/Lino Mirgeler

Der Bundesgerichtshof eröffnet Bausparern Chancen auf Gebührenerstattungen. Für neue Verträge könnte das Urteil mehr Kostentransparenz bringen, meint Redakteurin Barbara Schäder.

Für die von vielen Bausparkassen erhobenen Jahresentgelte gibt es keine echte Gegenleistung – so urteilte am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH). Tatsächlich lässt sich ein Bausparkonto nicht mit einem Girokonto vergleichen, über das monatlich zahlreiche Transaktionen laufen und für das die Anbieter Geldautomaten oder mindestens ein Online-Banking-Portal betreiben müssen.