Der Bundesgerichtshof hat im Prozess um Schadenersatz für Hinterbliebene der Kundus-Opfer ein Urteil gesprochen. (Archivfoto) Foto: dpa

Hinterbliebene von Opfern des Bombardements von zwei Tanklastwagen im Jahr 2009 in Kundus bekommen keine Entschädigung. Der Anwalt der Kläger kündigte eine Verfassungsbeschwerde an.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag Schadenersatzansprüche von Hinterbliebenen des Luftangriffs im afghanischen Kundus zurückgewiesen.

Hintergrund des Verfahrens ist das Bombardement von zwei Tanklastwagen 2009 in Kundus, das der damalige deutsche Oberst Georg Klein befohlen hatte. Etwa 100 Menschen wurden dabei getötet, darunter viele Zivilisten.

Zwei Hinterbliebene aus Afghanistan hatten auf insgesamt 90 000 Euro Schadenersatz geklagt. Der Anwalt kündigte nun eine Verfassungsbeschwerde an. (Az.: III ZR 140/15)