Urlaubstage dürfen künftig nicht mehr automatisch verfallen. Das Bundesarbeitsgericht nimmt die Arbeitgeber stärker in die Pflicht, die Mitarbeiter auf ihren Urlaubsanspruch hinzuweisen. Foto: dpa

Nicht beantragte Urlaubstage dürfen nicht automatisch verfallen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, und damit die Rechte der Beschäftigten gestärkt. Doch es schafft auch neue Unsicherheit, stellt Christian Gottschalk fest.

Stuttgart - Mit Urlaubstagen ist man in Japan nicht sonderlich freigiebig. Zehn bis 20 Tage pro Jahr, je nach Betriebszugehörigkeit, das ist dort Standard. Für einen Großteil der japanischen Arbeitnehmer ist es allerdings so etwas wie eine Ehrensache, dass bei Weitem nicht alle Urlaubstage genommen werden. Um nicht als arbeitsscheu zu gelten, lässt man diese lieber verfallen, zum Teil in großem Stil. Für einen Japaner muss es also eine ziemlich ungewöhnliche Vorstellung sein, über das nachzudenken, worüber am Dienstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden hat. Die Richter haben in einem Grundsatzurteil erklärt, dass in Deutschland Urlaub künftig auch dann nicht ohne Weiteres verfallen darf, wenn ihn der Arbeitnehmer nicht beantragt. Der Arbeitgeber hat darauf hinzuwirken, dass seine Mitarbeiter ihren Anspruch nicht unter den Tisch fallen lassen.